Bayerisches Ministerialblatt (BayMBl.)

Amtsblätter wie das Bayerische Ministerialblatt dienen als Instrument zur Information über neue oder geänderte Rechtsnormen und werden insbesondere von den Staatsministerien genutzt, um Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und sonstige Bekanntmachungen rechtswirksam zu verkünden. In Ausnahmefällen werden auch Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Mit der Freischaltung der Verkündungsplattform Bayern Anfang 2009 wurde erstmals in Deutschland die digitale Publikation als authentische Veröffentlichungsform für ministeriale Amtsblätter etabliert. Seit 2009 ist die Bayerische Staatsbibliothek mit der Herstellung und Publikation der Amtsblätter der bayerischen Staatsministerien beauftragt. Im Januar 2019 wurden die bis dahin separat publizierten Amtsblätter im neu etablierten Bayerischen Ministerialblatt zusammengeführt.
Am Zentrum für Elektronisches Publizieren werden die Ausgaben im PDF- und HTML-Format produziert und über die Verkündungsplattform im Portal BAYERN.RECHT der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der für Zwecke der Langzeitarchivierung entwickelte PDF/A-Standard stellt sicher, dass die digitalen Dokumente langfristig unter verschiedenen Betriebssystemen lesbar bleiben. Darüber hinaus erfüllen die Veröffentlichungen seit 2019 die Anforderungen des PDF/UA-Standards, der die weitgehende Barrierefreiheit gewährleistet. Die HTML-Versionen der BayMBl.-Ausgaben werden in barrierearmer Form bereitgestellt.
Die Ausgaben werden im kontinuierlichen Austausch mit den BayMBl.-Redaktionen der Ministerien und der Staatskanzlei hergestellt. Ein internetbasiertes Workflow-Instrument unterstützt die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Redaktionen und dem Mediengestalter-Team. Jährlich erscheinen mehrere hundert Ausgaben, im Rekordjahr 2021 lag die Zahl bei 958 Veröffentlichungen. Die Bereitstellung im Internet wird vom Münchener Digitalisierungszentrum übernommen.