Audioguide 027

Ankunft türkischer Arbeiter am Münchner Hauptbahnhof
Im „Wirtschaftswunderland“ herrschte in den 1950er- und frühen 1960er-Jahren großer Arbeitskräftemangel, den man mit der Anwerbung von Gastarbeitern – wie man sie lange Zeit nannte – bewältigen wollte. Das erste Anwerbeabkommen wurde 1955 mit Italien geschlossen, es folgten weitere, so 1961 mit der Türkei. Zum Zeitpunkt des Anwerbestopps, der im Jahr 1973 beschlossen wurde, lebten etwa vier Millionen ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, etwa ein Drittel von ihnen kam aus der Türkei.
Felicitas Timpe, 1964

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