Beim Betreten der Bayerischen Staatsbibliothek gilt die 3G-Regelung, das heißt, alle Besucherinnen und Besucher müssen unaufgefordert nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
- Die vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff muss vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein und kann mit dem Impfpass, einer App (CovPass-App oder Corona-Warn-App) oder dem digitalen COVID-Zertifikat der EU nachgewiesen werden.
- Als genesen gelten Sie, wenn Sie einen Genesenennachweis über das Vorliegen einer durch PCR-Test bestätigten vorherigen, inzwischen abgeklungenen COVID-19-Infektion vorlegen können. Die Infektion muss mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
- Als negativer Testnachweis kann das Ergebnis eines PCR-Tests (max. 48 Stunden alt) oder PoC-Antigentests (max. 24 Stunden alt) vorgelegt werden. Das Ergebnis eines privaten Schnelltests ist nicht ausreichend. Vor Ort kann kein Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt werden.
In der Bayerischen Staatsbibliothek gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (z. B. OP-Maske oder FFP2-Maske).
Am Platz kann die Maske abgenommen werden, da der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Wir bitten Sie, auch andere Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten, wie beispielweise Abstand halten und Handhygiene.