Bedingungen für die Nutzung des Bildarchivs der Bayerischen Staatsbibliothek
Stand: Dezember 2014
Allgemeines
Die Nutzung des Bildarchivs richtet sich, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, nach der Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18. August 1993 (GVBl S. 635). Insbesondere wird auf § 9 Abs. 4 und § 24 hingewiesen. Die Benutzung bedarf einer besonderen Vereinbarung, ist genehmigungs- und in der Regel kostenpflichtig.
Die Bayerische Staatsbibliothek stellt Bildmaterial grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Abweichende Regelungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt.
Lieferung
Das Bildmaterial wird dem Besteller nur in digitaler Form überlassen. Die Bildvorlage bleibt Eigentum der Bayerischen Staatsbibliothek.
Die Bayerische Staatsbibliothek überlässt die Materialien grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich bei den zur Verfügung gestellten Materialien um solche, die den Tatbestand der §§ 86 und 86a StGB erfüllen, so werden sie ausdrücklich nur für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt: Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre, Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder ähnliche Zwecke.
Der Besteller wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei der Nutzung der Materialien verpflichtet ist, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Die Abbildungen werden nur für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck überlassen. Jede Art der Verwendung bedarf der Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek. Die dazu erforderlichen Angaben (s. u. Entgelte) sind vorab zu leisten.
Ohne vorherige Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek darf Bildmaterial nicht gespeichert, reproduziert, archiviert, dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise genutzt werden (z. B. Weitergabe an Dritte).
Haftung
Die Bayerische Staatsbibliothek haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Besteller haftet für die vertragsgemäße Verwendung des Bildmaterials sowie für alle aus der Verwendung resultierenden Forderungen. Dadurch erwirbt der Besteller aber weder Eigentum noch Rechte an diesem Material. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Bayerischen Staatsbibliothek ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Rechte Dritter
Für die Wahrung von Rechten Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte) ist der Besteller verantwortlich. Dies gilt nicht für Rechte, die die Bayerische Staatsbibliothek dem Besteller ausdrücklich überträgt.
Herkunftsnachweis
Der Besteller ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung von Bildmaterial folgenden Nachweis zu erbringen:
Bayerische Staatsbibliothek München/Bildarchiv
Zahlungen
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnungen ohne Abzug zu leisten. Näheres wird durch das Kostenrecht des Freistaats Bayern geregelt. Eventuell anfallende Steuern, Kursschwankungen, Zinsabschläge, Bankspesen und sonstige Abzüge sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
Von Zahlungen vor Rechnungserhalt ist abzusehen.
Kosten
Bei digitaler Bereitstellung wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben, dessen Höhe von der Anzahl der gelieferten Scans abhängig ist. Werden vom Besteller Digitalisierungsarbeiten veranlasst, hat er die Kosten zu tragen (vgl. Kosten für Reproarbeiten). Diese Kosten und Entgelte werden unabhängig von Nutzungsentgelten erhoben; ihre Bezahlung bedingt weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
Entgelte
Jede Art der Verwendung von Bildmaterial der Bayerischen Staatsbibliothek ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach Verwendungszweck, Verbreitungsgebiet, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße und vereinbarten Rechten.
Entgeltvereinbarungen gelten pro Bild und nur für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung (wie Lizenzvergaben, Neuauflagen, Erweiterung des Verbreitungsgebiets, Verwendung in einem Verlagsprospekt, Wiederholungssendungen) ist erneut entgeltpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Missachtung der Vertragsbedingungen werden zusätzliche Entgelte erhoben. Bei fehlendem/falschem Herkunftsnachweis oder bei Verwendung entgegen der getroffenen Vereinbarung erhöht sich das Nutzungsentgelt jeweils auf das Doppelte. Wird Bildmaterial ohne Genehmigung und mit fehlendem Besitznachweis verwendet, steht der Bayerischen Staatsbibliothek ein Mindestsatz in Höhe des fünffachen Nutzungsentgelts zu. Zur Anwendung kommt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist München.
Bei Veröffentlichung in Druckerzeugnissen wie in audiovisuellen Medien (CD-ROM, Video u. ä.) bittet das Bildarchiv der Bayerischen Staatsbibliothek um ein Belegexemplar.
In besonderen Fällen können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.