Nationallizenzen und virtuelle Fachbibliotheken

Nationallizenzen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) förderte bis 2015 die überregionale Literaturversorgung der Wissenschaft durch die finanzielle Unterstützung der Sondersammelgebietsbibliotheken und der Zentralen Fachbibliotheken. Um auch digitale Publikationen flächendeckend zur Verfügung zu stellen, hatte die DFG seit 2004 ausgewählte und überwiegend inhaltlich abgeschlossene bibliographische Datenbanken, elektronische Zeitschriften, Volltextdatenbanken, Faktendatenbanken, E-Books und Nachschlagewerke sowie Wörterbücher lizenziert.
Detaillierte Übersicht der Produkte

Alle überwiegend öffentlich geförderten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland können diese sogenannten Nationallizenzen ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Angehörigen der Einrichtung im Rahmen ihrer Netzwerke anbieten. Sie müssen hierfür die Freischaltung der von ihnen gewünschten Ressourcen beantragen.
Informationen zu Nationallizenzen
Anmeldung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissenschaftlich interessierte Privatpersonen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können einen persönlichen Zugriff für den Großteil der lizenzierten Produkte bekommen.
Anmeldung

Nationallizenzen-Nutzung im Rahmen virtueller Fachbibliotheken

Virtuelle Fachbibliotheken können national lizenzierte elektronische Ressourcen online im Kontext ihrer Webseiten zur Nutzung bereitstellen, sofern sie gewährleisten, dass nur berechtigte Nutzerinnen und Nutzer darauf zugreifen. Hierfür prüfen sie zunächst, ob ihre Nutzerinnen und Nutzer registrierte Mitglieder einer überwiegend öffentlich geförderten Hochschule bzw. Forschungseinrichtung in Deutschland sind. Für diese „Authentifizierung“ setzen die virtuellen Fachbibliotheken die Authentifizierungs- und Autorisierungs-Infrastruktur des Vereins „Deutsches Forschungsnetzwerk“ (DFN) ein.
Authentifizierungs- und Autorisierungs-Infrastruktur des DFN

Damit Besucherinnen und Besucher virtueller Fachbibliotheken Nationallizenzen nutzen können, müssen sie zuerst in einem Menü des DFN diejenige Institution auswählen, deren Mitglied sie sind. Sie werden dann zur Log-in-Seite ihrer Heimateinrichtung verlinkt und authentifizieren sich, indem sie sich dort mit ihren Nutzerdaten anmelden. Die Heimateinrichtung fungiert an dieser Stelle als „Identity Provider“. Als „Service-Provider“ prüfen die virtuellen Fachbibliotheken, ob die Institution des registrierten Nutzers sich für die gewünschte Nationallizenz angemeldet hat. Wenn dies der Fall ist, wird die elektronische Ressource frei geschaltet: Der Besucher kann in der virtuellen Fachbibliothek die Nationallizenz nutzen.

Vorteilhaft ist die Nutzung von Nationallizenzen in virtuellen Fachbibliotheken wegen der Integration der jeweiligen Datenbanken in die erweiterte Suche des Portals. Diese können so gleichzeitig mit kostenfreien Bibliographien und Katalogen durchsucht werden.

Zunehmend realisieren die wissenschaftlichen Institutionen in Deutschland technisch das Authentifizierungsmodul. An der Bayerischen Staatsbibliothek ist das Autorisierungsmodul im Aufbau.

Bereits möglich ist die Nutzung von einzelnen, fachlich relevanten Nationallizenzen im Kontext der virtuellen Fachbibliotheken, deren Federführung bei der Bayerischen Staatsbibliothek liegt, für Nutzerinnen und Nutzer

  • der Universitätsbibliothek Heidelberg,
  • der Universitätsbibliothek Tübingen und
  • der Bayerischen Staatsbibliothek.

Weitere wissenschaftliche Bibliotheken und Institutionen werden hinzukommen.

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, kann Nutzerin/Nutzer der Bayerischen Staatsbibliothek werden, wenn sie/er diese für wissenschaftliche Zwecke, berufliche Arbeit oder Fortbildung nutzt. Die Zulassung ist persönlich zu beantragen.
Anmeldung bei der Bayerischen Staatsbibliothek

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