FAQ – Häufig gestellte Fragen

Vor dem ersten Bibliotheksbesuch

Wie funktioniert die Bayerische Staatsbibliothek? → Tutorial

https://www.youtube.com/watch?v=82ILYcpElv4

Kann ich heute vorbeikommen und sofort Bücher (oder Medien) ausleihen?

Nein, eine Sofortausleihe ist nicht möglich. Die Bücher und Medien der Bayerischen Staatsbibliothek sind fast vollständig in externen Magazinen untergebracht. Deshalb ist es notwendig, dass Sie die gewünschten Medien erst in unserem Katalog (= BSB DISCOVER!) recherchieren und für die Ausleihe bestellen. Ab dem Bestelltag dauert es circa 2 bis 3 Arbeitstage, bis die Bücher für Sie in der Bibliothek bereitliegen.
BSB DISCOVER!

Ein kleiner Teil unseres Bestandes, vorrangig Grundlagenliteratur zu den verschiedenen Fachgebieten, ist in unseren Lesesälen aufgestellt. Diese Bücher können Sie vor Ort nutzen, einsehen oder Seiten daraus scannen, jedoch nicht nach Hause ausleihen. Bitte beachten Sie: Es ist erforderlich, dass Sie sich für jeden Lesesaalbesuch vorab anmelden.
Lesesäle

Was ist BSB DISCOVER!?

In BSB DISCOVER! ist weitgehend der gesamte Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek verzeichnet, auch Datenbanken, E-Books, Zeitschriften und Zeitungen. In BSB DISCOVER! bestellen Sie Bücher und Medien für die Ausleihe nach Hause oder in einen der Lesesäle. Dafür brauchen Sie einen Bibliotheksausweis.
BSB DISCOVER!

Ich habe noch keinen Bibliotheksausweis. Kann ich trotzdem schon Bücher von zu Hause aus vorbestellen?

Um Ihnen – auch ohne persönliches Erscheinen vor Ort – die Möglichkeit zu bieten, eine BSB-Kennung zu erhalten, um auf digitale Services und nicht frei zugängliche E-Medien-Angebote zugreifen zu können, bietet die Bayerische Staatsbibliothek eine vorläufige vereinfachte Zulassung an (nur für volljährige Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren mit einem gemeldeten Wohnsitz in Deutschland).
Details zum Prozedere und den benötigten Unterlagen

Anmeldung, Bibliotheksausweis

Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?

  • Die Anmeldung ist persönlich unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises (alternativ Reisepass plus Meldebestätigung) möglich.
  • Personen über 18 Jahre mit einem gemeldeten Wohnsitz in Deutschland können Bücher und Medien der Bayerischen Staatsbibliothek in der Regel nach Hause entleihen (für wissenschaftliche Zwecke, berufliche Arbeit oder Fortbildung).
  • Personen über 18 Jahre ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland erhalten einen Bibliotheksausweis, der zur Ausleihe in die Lesesäle berechtigt. Eine Ausleihe nach Hause ist in diesem Fall nicht möglich.
  • Vorläufige vereinfachte Zulassung
    Um Ihnen – auch ohne persönliches Erscheinen vor Ort – die Möglichkeit zu bieten, eine BSB-Kennung zu erhalten, um auf digitale Services und nicht frei zugängliche E-Medien-Angebote zugreifen zu können, bietet die Bayerische Staatsbibliothek eine vorläufige vereinfachte Zulassung an (nur für volljährige Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren mit einem gemeldeten Wohnsitz in Deutschland).
    Details zum Prozedere und den benötigten Unterlagen
  • Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren erhalten einen Bibliotheksausweis unter den Bedingungen einer Standardanmeldung. Unter Vorlage eines gültigen Schülerausweises bzw. einer gültigen Schulbestätigung erhalten Sie einen Ausweis mit zusätzlichen Konditionen für Schülerinnen und Schüler.
  • Schülerinnen und Schüler von 16 bis 18 Jahren bringen bitte zusätzlich einen gültigen Schülerausweis oder eine Schulbestätigung und eine unterschriebene Verpflichtungserklärung der Eltern sowie den Ausweis oder die Fotokopie des Ausweises des Erziehungsberechtigten, der die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, mit.
    Weitere Informationen zur Anmeldung für Schülerinnen und Schüler
  • Bei Studierenden und Angehörigen der LMU München ist die LMUcard gleichzeitig auch der Bibliotheksausweis. Mit der Validierung ist dieser dann auch sofort an der Bayerischen Staatsbibliothek einsetzbar.
    Weitere Informationen auf den Webseiten der Universitätsbibliothek der LMU
  • Studierende anderer Hochschulen bringen zur Anmeldung bei der Bayerischen Staatsbibliothek zusätzlich ihren gültigen Studentenausweis bzw. die Immatrikulationsbescheinigung mit.

Ich habe mein Passwort vergessen. Können Sie es zurücksetzen?

Bei der Anmeldung wird als Passwort Ihr Geburtsdatum in achtstelliger Form hinterlegt (TTMMJJJJ). Wenn Sie es geändert und vergessen haben, kann es auf das vorbelegte Geburtsdatum zurückgesetzt werden. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie kommen persönlich zur Anmeldung und bringen Ihren Bibliotheksausweis und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
    Öffnungszeiten Anmeldung
  2. Sie setzen sich telefonisch mit der Ortsleihe (Telefon +49 89 28638-2412, Montag – Freitag 9:00 – 17:00 Uhr) in Verbindung. Halten Sie dazu ebenfalls Ihre BSB-Kennung bereit. Dieser telefonische Service kann ausschließlich von den Inhaberinnen und Inhabern des Bibliotheksausweises persönlich genutzt werden.

Ich habe meinen Bibliotheksausweis verloren. Was ist zu tun?

Als erste Maßnahme können wir Ihren Bibliotheksausweis sperren, um einen Missbrauch zu verhindern. Melden Sie Ihren Ausweisverlust entweder über unsere Online-Auskunft an die Ortsleihe, telefonisch unter +49 89 28638-2412 oder persönlich bei der Anmeldung.
Online-Auskunft

Auf Wunsch erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ersatzausweis.

Mein Bibliotheksausweis ist abgelaufen. Wie kann ich ihn verlängern?

  • Haben Sie als Schülerin/Schüler einen Bibliotheksausweis erhalten, ist dieser auf das Ende Ihrer Schulzeit befristet (Laufzeit in der Regel 2 Jahre). Hat sich Ihr Schulbesuch verlängert, kann Ihr Bibliotheksausweis nach Vorlage des aktuellen Schülerausweises verlängert werden. Sind Sie inzwischen Auszubildende/Auszubildender, Studentin/Student oder berufstätig, ist es notwendig, dass Sie sich einen neuen Bibliotheksausweis ausstellen lassen.
  • Als Studentin/Student der LMU erhalten Sie in Verbindung mit der LMUcard auch die Bibliotheksnummer.
    Weitere Informationen auf den Webseiten der Universitätsbibliothek der LMU
    Bei allen Fragen zu Bibliotheksausweisen (z. B. Verlängerungen), die von der Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgestellt wurden (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Doktorandinnen und Doktoranden, Institute und Fakultäten), wenden Sie sich an:
    benutzung@ub.uni-muenchen.de
  • Als Studentin/Student der TU München ist Ihr Bibliotheksausweis jeweils ein Semester gültig. Eine Verlängerung ist im neuen Semester unter Vorlage Ihres aktuellen Studentenausweises möglich.
  • Als Studentin/Student einer anderen Hochschule wenden Sie sich an die Anmeldung der Bayerischen Staatsbibliothek. Sie erhalten einen neuen Bibliotheksausweis unter Vorlage Ihres Personalausweises (bzw. Reisepasses plus Meldebescheinigung) und gültigen Studentenausweises.
  • Als exmatrikulierte/r Studentin/Student der LMU lassen Sie sich einen neuen Bibliotheksausweis an der Bayerischen Staatsbibliothek ausstellen. Sollten Sie nach Ihrem Studium allerdings weiterhin an der LMU beschäftigt sein, erhalten Sie Ihre Bibliotheksnummer in Verbindung mit der LMUcard.
  • Als Auszubildende/Auszubildender oder berufstätige Person wenden Sie sich mit Ihrem gültigen Personalausweis (bzw. Reisepass plus Meldebescheinigung) an die Anmeldung der Bayerischen Staatsbibliothek.
  • In allen anderen Fällen wenden Sie sich per Telefon oder per E-Mail an das Team der Ortsleihe.
    Telefon  +49 89 28638-2412  (Montag – Freitag, 9:00 – 17:00 Uhr)
    information@bsb-muenchen.de
    Oder kommen Sie persönlich mit den erforderlichen Unterlagen zu den Öffnungszeiten der Ortsleihe an den Schalter für die Anmeldung im Erdgeschoss.
    Öffnungszeiten des Schalters für die Anmeldung

Bestellen und Vormerken von Büchern

Wie leihe ich ein Buch aus? → Tutorial

https://www.youtube.com/watch?v=6N4ATS0dLZ0

Ich benötige ein bestelltes Buch nicht mehr. Kann ich die Bestellung stornieren?

Eine Bestellstornierung ist aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich.

Wenn Sie ein für die Ausleihe nach Hause bestelltes Buch nicht abholen, wird es nach 10 Arbeitstagen ab Bestelltag aus dem Regal geräumt und ans Magazin zurückgeschickt. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag. Wenn möglich, holen Sie das Buch bitte trotzdem ab und geben es gleich im Anschluss am Rückgabeschalter im Erdgeschoss wieder zurück. Das spart unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Arbeit und Zeit, zudem steht das Buch anderen Nutzerinnen und Nutzern schneller wieder zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zwischen „Ausleihe EG (Ausleihe außer Haus)“ und Abholort „Allgemeiner Lesesaal“?

Bücher, die Sie für die „Ausleihe EG (Ausleihe außer Haus)“ bestellen, können Sie ca. 2 bis 3 Arbeitstage nach dem Bestelltag in der Buchausgabe der Ortsleihe im Erdgeschoss abholen und für die Dauer der Leihfrist mit nach Hause nehmen.

Bücher, die Sie für den Abholort „Allgemeiner Lesesaal“ bestellen, können Sie ca. 2 bis 3 Arbeitstage nach dem Bestelltag im Bereitstellungsbereich des Lesesaals abholen. Sie finden die Bestellungen im Regal mit der fett gedruckten Nummer auf Ihrem Bibliotheksausweis. Die Bücher sind bereits für Sie ausgabeverbucht, d. h. auf Ihren Namen ausgeliehen. Während der Leihfrist können Sie die Bücher nur im Allgemeinen Lesesaal benutzen und/oder Scans daraus anfertigen. Für die weitere Benutzung deponieren Sie die Literatur wieder im Regal mit Ihrer Nummer. Wenn Sie ein Buch nicht mehr benötigen, bringen Sie es bitte zur Ablage im Marmorsaal.
Bitte beachten Sie: Es ist erforderlich, dass Sie sich für jeden Lesesaalbesuch vorab anmelden.

Aktuelle Öffnungszeiten und ggf. kurzfristige Änderungen

Warum kann ich manche Bücher nur in den Lesesaal und nicht außer Haus entleihen?

Die Bayerische Staatsbibliothek ist die Archivbibliothek Bayerns. Das bedeutet, dass alle Bücher, die in Bayern erscheinen, an der Bayerischen Staatsbibliothek archiviert und für künftige Generationen aufbewahrt werden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sollen diese Bücher in gutem Zustand bleiben. Im Rahmen der Ausleihe außer Haus sind ein Verlust oder eine Beschädigung der Bücher nicht auszuschließen. Deshalb sind Bücher, die schwierig wieder zu beschaffen sind, nur für eine Benutzung vor Ort (Lesesaal) vorgesehen. Zudem ist bei folgenden Beständen eine Ausleihe außer Haus – vor allem aus konservatorischen Gründen – nicht möglich: Altbestand, besonders wertvolle oder schützenswerte Werke, Loseblattsammlungen, Bildbände, Zeitungs- und Zeitschriftenbände, großformatige Bände.

Ich habe ein Buch versehentlich für den Abholort „Allgemeiner Lesesaal“ bestellt. Kann ich den Ausgabeort nachträglich in „Ausleihe EG (Ausleihe außer Haus)“ ändern?

Einen einmal gewählten Ausgabeort nachträglich zu ändern, ist in Ausnahmefällen möglich. Bücher, die generell nur für die Nutzung in den Lesesälen vorgesehen sind, können nicht nachträglich für eine Ausleihe außer Haus umgebucht werden. Wenn die Ausleihe außer Haus prinzipiell möglich ist, ist die Vorgehensweise wie folgt: Holen Sie bitte die Literatur aus dem Selbstabholungsbereich des Lesesaals. Wenden Sie sich dann mit den Büchern an die Servicetheke 1 vor dem Lesesaaleingang. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob eine Umbuchung möglich ist und führen diese gegebenenfalls durch.

Aktuelle Öffnungszeiten und ggf. kurzfristige Änderungen

Kann ich nachträglich einsehen, welche Bücher ich in der Vergangenheit bestellt und ausgeliehen habe?

Aus Datenschutzgründen speichern wir Ihre Bestellungen und Ausleihen nicht länger, als sie für den Ausleihvorgang benötigt werden. Eine Option, eventuell interessante Literatur dauerhaft zu speichern, bietet Ihnen die Favoritenfunktion in BSB DISCOVER!.

Wann kann ich ein Buch abholen, wenn ich auf der in der Warteliste bin?

Der derzeitigen Entleiherin bzw. dem derzeitigen Entleiher ist eine Ausleihfrist von 4 Wochen garantiert. Wurde das Buch bereits verlängert, wird eine Aufforderung geschickt, das Buch innerhalb von 10 Tagen zurückzugeben. In jedem Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail oder per Post, wenn das Buch zurückgegeben wird.

Wie bestelle ich Literatur per Fernleihe?

Wissenschaftliche Literatur, die an keiner Münchner Bibliothek vorhanden ist, können Sie per Fernleihe aus anderen deutschen (oder internationalen) Bibliotheken bestellen. Dies betrifft Bücher sowie Teilkopien aus Büchern und Aufsatzkopien aus Zeitschriften. Die Fernleihbestellung kann über das Gateway Bayern abgesetzt werden. Es dauert etwa 1 bis 3 Wochen, bis die Bücher bzw. Aufsatzkopien eintreffen. Sie werden von uns schriftlich per Post oder E-Mail benachrichtigt, sobald die bestellten Bücher oder Kopien für Sie bereitliegen.
Bitte beachten Sie: Angehörige der Münchner Hochschulen tätigen ihre Fernleihbestellung über ihre Hochschulbibliothek. Sie sind an der Bayerischen Staatsbibliothek nicht fernleihberechtigt.
Alle weiteren Informationen zur Fernleihe

Wird die Fernleihgebühr von 1,50 € storniert, wenn meine Fernleihbestellung nicht erfüllt werden konnte?

Die Gebühr von 1,50 € ist eine reine Bearbeitungsgebühr, die in jedem Falle beglichen werden muss, auch wenn Ihre Fernleihbestellung nicht erfüllt werden konnte.

Abholen von Büchern

Wie lange dauert es, bis ein bestelltes Buch zur Abholung bereitliegt?

In der Regel dauert es 2 bis 3 Arbeitstage, bis das Buch bereitliegt.

Werde ich informiert, sobald bestellte Bücher für mich bereitliegen?

Bei Bestellungen für die Ausleihe außer Haus erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald ihr bestelltes Buch in der Buchausgabe im Erdgeschoss bereitliegt. In Ihrem Bibliothekskonto wird angezeigt, wann die Bereitstellungsfrist endet. Wir informieren Sie auch per E-Mail bei Büchern, für die Sie auf der Warteliste waren und die für Sie bereitliegen, sowie über Fernleihen, die für Sie eingetroffen sind.

Für diesen Service muss eine gültige E-Mail-Adresse in Ihrem Bibliothekskonto hinterlegt sein.

Für Bestellungen in den Allgemeinen Lesesaal, den Aventinus-Lesesaal und den Ostlesesaal erfolgt eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn die Medien im Lesesaal ausleihverbucht zur Verfügung stehen.

Wie lange habe ich Zeit, ein bestelltes Buch abzuholen? Können Sie die Bereitstellungszeit verlängern?

Eine Bestellung für die Ausleihe außer Haus bleibt 10 Arbeitstage im EDV-System gespeichert. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag. Danach wird das bestellte Buch storniert und anschließend abgeräumt und ans Magazin zurückgeschickt. Sie haben also ab Bestelltag im Normalfall 2 Wochen Zeit, um das Buch abzuholen. Diese Bereitstellungsfrist kann aus technischen Gründen nicht verlängert werden.

Hinweis: Eine von Ihnen beauftragte Person kann unter Vorlage Ihres Bibliotheksausweises das Buch für Sie abholen.

Eine Bestellung in den Allgemeinen Lesesaal wird direkt ausgabeverbucht, d. h. das Buch ist bereits auf Ihren Namen als Ausleihe registriert. Es steht Ihnen bis zum Leihfristende in der Buchbereitstellung des Allgemeinen Lesesaals zur Verfügung.

Können Sie mir mein bestelltes Buch zuschicken?

Bücher, die für die Ausleihe außer Haus bestellt wurden, können Ihnen im Rahmen des Buchversands nach Hause zugeschickt werden (innerhalb Deutschlands). Bitte füllen Sie pro Auftrag (bis zu 3 Medien) ein eigenes Formblatt aus und übersenden Sie das jeweilige Formblatt vorzugsweise als E-Mail-Anhang oder per Post oder Fax. Für den Versand berechnen wir 9,00 € pro Auftrag und die Rücksendung geht zu Ihren Lasten.
Informationen zum Buchversand nach Hause und Auftragsformular

Ich habe ein Buch in den Allgemeinen Lesesaal bestellt, wo kann ich es abholen?

In der Buchbereitstellung des Lesesaals finden Sie Ihre Bestellung im Regal mit der fett gedruckten Nummer auf Ihrem Benutzerausweis (rechts unten). Dort können Sie Ihre Ausleihen auch für die weitere Nutzung deponieren. In einen Lesesaal bestellte Medien können nur dort genutzt werden und dürfen nicht mit nach Hause genommen werden.

Bitte beachten Sie: Es ist erforderlich, dass Sie sich für jeden Lesesaalbesuch vorab anmelden.
Arbeitsplatz in einem Lesesaal buchen

Wie lange darf ich die Bücher behalten?

Die Leihfrist beträgt normalerweise 4 Wochen (Ausnahmen sind z. B. Zeitschriftenbände für den Lesesaal, hier beträgt die Leihfrist 2 Wochen). Das genaue Leihfristende steht auf dem beiliegenden Bestellschein und ist auch in Ihrem Bibliothekskonto in BSB DISCOVER! abrufbar.
Bibliothekskonto  (unter > Menü > Bibliothekskonto)

Zurückgeben von Büchern und Leihfristverlängerung

Ich kann ausgeliehene Bücher nicht fristgerecht zurückgeben. Was kann ich tun?

  1. Ist eine Verlängerung der Leihfrist möglich?
    Leihfristverlängerung
  2. Kann es eine andere Person für Sie zurückbringen? Das ist ohne Vorlage Ihres Bibliotheksausweises möglich.
  3. Können Sie das Buch per Post zurückschicken, sodass es noch innerhalb der Leihfrist in der Bibliothek eintrifft?
    Per Post zurückschicken
  4. Falls Sie aufgrund von Krankheit die Rückgabefrist nicht einhalten, können Mahngebühren bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Krankmeldung) erlassen werden. Bitte beachten Sie: Ein ärztliches Attest kostet unter Umständen mehr als die Mahngebühr.

Was passiert, wenn ich ein Buch nicht rechtzeitig zurückbringe?

Wenn Sie die Leihfrist nicht einhalten, müssen Sie sofort mit einer Mahnung rechnen. Die Mahnung wird nicht pro Buch erstellt, sondern pro verstrichene Leihfrist. Wenn also mehrere Bücher das gleiche Leihfristende hatten, bekommen Sie nur eine Mahnung. Die Mahnungen werden von unserem System in regelmäßigen Abständen automatisch erstellt. Bitte beachten Sie: Die einzelnen Mahnungen werden gesondert fällig, in einer 2. Mahnung ist also nicht die Gebühr der vorherigen 1. Mahnung enthalten, sondern beide Mahngebühren werden addiert. Nur die Rückgabe des überzogenen Buches stoppt den Mahnvorgang.
Alle weiteren Informationen zu Mahngebühren

Bei Fragen zu Ihren Mahngebühren wenden Sie sich bitte an:
mahnwesen@bsb-muenchen.de

Kann ich ausgeliehene Bücher per Post zurückschicken?

Ja, bitte senden Sie die Bücher an folgende Adresse:

Bayerische Staatsbibliothek
Ortsleihe
Ludwigstr. 16
80539 München

Bitte beachten Sie dabei:

  • Bei Verlust oder Beschädigung tragen Sie die Haftung.
    Wir empfehlen Ihnen deshalb, als versichertes Paket oder per Einschreiben zu versenden und nicht als Büchersendung.
  • Achten Sie auf eine geeignete stabile Verpackung.
  • Die Kosten der Rücksendung gehen zu Ihren Lasten.
  • Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

Ich habe die Leihfrist verlängert (oder das Buch zurückgegeben) und trotzdem eine Mahnung bekommen. Was soll ich tun?

Bitte melden Sie sich

  • unter Angabe Ihrer Benutzernummer per E-Mail: mahnwesen@bsb-muenchen.de
  • oder per Telefon in der Ortsleihe (+49 89 28638-2412)
  • oder persönlich vor Ort bei der Anmeldung

Ich habe ein ausgeliehenes Buch beschädigt oder verloren. An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an:

Telefon (Verluste):  +49 173 2753023  (Herr Christian Einsiedel)
Telefon (Schäden):  +49 89 28638-2420  (Frau Irene Fichtel)
E-Mail: buchersatz@bsb-muenchen.de

Lesesaalbenutzung

Wie kann ich die Lesesäle nutzen?

Es ist erforderlich, dass Sie sich für jeden Lesesaalbesuch vorab anmelden.
Eine Reservierung ist für den Allgemeinen Lesesaal und den Zeitschriftenlesesaal für maximal 3 Termine gleichzeitig und längstens 7 Tage im Voraus möglich. Die Zahl der möglichen Buchungen gilt für Allgemeinen Lesesaal und Zeitschriftenlesesaal zusammen.
Für die Forschungslesesäle können maximal 3 Termine gleichzeitig und längstens 10 Tage im Voraus gebucht werden.
Weitere Informationen zur Arbeitsplatzbuchung für die Lesesäle

Für die Reservierung benötigen Sie Ihren Bibliotheksausweis bzw. Ihre BSB-Kennung (Bibliotheksnummer auf der LMUcard) und Ihre E-Mail-Adresse. Falls Sie noch keinen Bibliotheksausweis besitzen, wenden Sie sich bitte vor Ort an die Anmeldestelle im Erdgeschoss. Möglich ist auch ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.
Informationen zur Anmeldung vor Ort
Informationen zur vorläufigen vereinfachten Zulassung

Was ist der Unterschied zwischen „Ausleihe EG (Ausleihe außer Haus)“ und Abholort „Allgemeiner Lesesaal“?

Bücher, die Sie für die „Ausleihe EG (Ausleihe außer Haus)“ bestellen, können Sie ca. 2 bis 3 Arbeitstage nach dem Bestelltag in der Buchausgabe der Ortsleihe im Erdgeschoss abholen und für die Dauer der Leihfrist mit nach Hause nehmen.

Bücher, die Sie für den Abholort „Allgemeiner Lesesaal“ bestellen, können Sie ca. 2 bis 3 Arbeitstage nach dem Bestelltag im Bereitstellungsbereich des Lesesaals abholen. Sie finden die Bestellungen im Regal mit der fett gedruckten Nummer auf Ihrem Bibliotheksausweis. Die Bücher sind bereits für Sie ausgabeverbucht, d. h. auf Ihren Namen ausgeliehen. Während der Leihfrist können Sie die Bücher nur im Allgemeinen Lesesaal benutzen und/oder Scans daraus anfertigen. Für die weitere Benutzung deponieren Sie die Literatur wieder im Regal mit Ihrer Nummer. Wenn Sie ein Buch nicht mehr benötigen, bringen Sie es bitte zur Ablage im Marmorsaal.
Bitte beachten Sie: Es ist erforderlich, dass Sie sich für jeden Lesesaalbesuch vorab anmelden.

Aktuelle Öffnungszeiten und ggf. kurzfristige Änderungen

Warum kann ich manche Bücher nur in den Lesesaal und nicht außer Haus entleihen?

Die Bayerische Staatsbibliothek ist die Archivbibliothek Bayerns. Das bedeutet, dass alle Bücher, die in Bayern erscheinen, an der Bayerischen Staatsbibliothek archiviert und für künftige Generationen aufbewahrt werden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sollen diese Bücher in gutem Zustand bleiben. Im Rahmen der Ausleihe außer Haus sind ein Verlust oder eine Beschädigung der Bücher nicht auszuschließen. Deshalb sind Bücher, die schwierig wieder zu beschaffen sind, nur für eine Benutzung vor Ort (Lesesaal) vorgesehen. Zudem ist bei folgenden Beständen eine Ausleihe außer Haus – vor allem aus konservatorischen Gründen – nicht möglich: Altbestand, besonders wertvolle oder schützenswerte Werke, Loseblattsammlungen, Bildbände, Zeitungs- und Zeitschriftenbände, großformatige Bände.

Ich habe ein Buch versehentlich für den Abholort „Allgemeiner Lesesaal“ bestellt. Kann ich den Ausgabeort nachträglich in „Ausleihe EG (Ausleihe außer Haus)“ ändern?

Einen einmal gewählten Ausgabeort nachträglich zu ändern, ist in Ausnahmefällen möglich. Bücher, die generell nur für die Nutzung in den Lesesälen vorgesehen sind, können nicht nachträglich für eine Ausleihe außer Haus umgebucht werden. Wenn die Ausleihe außer Haus prinzipiell möglich ist, ist die Vorgehensweise wie folgt: Holen Sie bitte die Literatur aus dem Selbstabholungsbereich des Lesesaals. Wenden Sie sich dann mit den Büchern an die Servicetheke 1 vor dem Lesesaaleingang. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob eine Umbuchung möglich ist und führen diese gegebenenfalls durch.

Aktuelle Öffnungszeiten und ggf. kurzfristige Änderungen

Darf ich ausgeliehene Bücher (außer Haus) mit in den Lesesaal nehmen?

Ja, bitte zeigen Sie diese an der Eingangskontrolle des Lesesaals vor. Sie erhalten einen Kontrollzettel, den Sie beim Verlassen des Lesesaals wieder vorzeigen und abgeben.

Ich habe ein Buch in den Allgemeinen Lesesaal bestellt, wo kann ich es abholen?

In der Buchbereitstellung des Lesesaals finden Sie Ihre Bestellung im Regal mit der fett gedruckten Nummer auf Ihrem Benutzerausweis (rechts unten). Dort können Sie Ihre Ausleihen auch für die weitere Nutzung deponieren.

Bitte beachten Sie: Es ist erforderlich, dass Sie sich für jeden Lesesaalbesuch vorab anmelden.
Anmeldung für eine Zugangsberechtigung für den Allgemeinen Lesesaal

Wie komme ich im Lesesaal ins Internet?

Für wissenschaftliche Zwecke wird in den Räumen der Bayerischen Staatsbibliothek ein kostenloser Zugang zum Internet angeboten. In allen Lesesälen, im Lern- und Arbeitsbereich „Plaza“ oder in der Cafeteria können Sie zwischen verschiedenen WLAN-Zugängen wählen.
In den Lesesälen stehen darüber hinaus noch PC-Arbeitsplätze mit Internetzugang zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Internetzugang an diesen Geräten nur möglich ist, wenn Sie registrierte Nutzerin oder registrierter Nutzer der Bayerischen Staatsbibliothek sind und eine entsprechende Zugangskennung (BSB-Kennung oder LMUcard-Kennung) haben. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren sind aus rechtlichen Gründen leider nicht zugriffsberechtigt.
WLAN und Internetnutzung

Darf ich Getränke mit in den Lesesaal nehmen?

Sie dürfen Trinkwasser in handelsüblichen, durchsichtigen, verschließbaren Flaschen in den Allgemeinen Lesesaal und den Zeitschriftenlesesaal mitnehmen. Voraussetzungen sind: Achten Sie besonders darauf, dass die Bücher keinen Schaden nehmen. Nehmen Sie leere Flaschen wieder mit oder entsorgen Sie diese in die entsprechenden Abfallbehälter.

Eine Ausweitung dieser Regelung auf die weiteren Lesesäle ist – wegen der dort bereitgestellten besonders wertvollen Bücher – nicht möglich.

Schließfächer, Lesesaalkabinen

Kann ich ein Schließfach nutzen?

Tagesschließfächer finden Sie auf allen Ebenen.
Lagepläne

Für Bücher und sonstige Unterlagen, die Sie nicht täglich mit nach Hause nehmen möchten, können Sie spezielle Schließfächer auch für längere Zeit mieten.
Weitere Informationen

Kann ich eine Lesesaalkabine mieten?

Ja, das ist möglich.
Im Allgemeinen Lesesaal stehen abschließbare Arbeitskabinen mit Schreibtisch, Regal und bei Bedarf Bücherwagen zur Verfügung. Diese können Einzelpersonen für einen bestimmten Zeitraum mieten.
Die Zulassung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag, in dem die Notwendigkeit und die zeitliche Dauer zu begründen sind (zum Beispiel Thema der Dissertation mit Bestätigung der Fakultät oder des Doktorvaters).
Weitere Informationen

Gebühren

Was passiert, wenn ich ein Buch nicht rechtzeitig zurückbringe?

Wenn Sie die Leihfrist nicht einhalten, müssen Sie sofort mit einer Mahnung rechnen. Die Mahnung wird nicht pro Buch erstellt, sondern pro verstrichene Leihfrist. Wenn also mehrere Bücher das gleiche Leihfristende hatten, bekommen Sie nur eine Mahnung. Die Mahnungen werden von unserem System in regelmäßigen Abständen automatisch erstellt. Bitte beachten Sie: Die einzelnen Mahnungen werden gesondert fällig, in einer 2. Mahnung ist also nicht die Gebühr der vorherigen 1. Mahnung enthalten, sondern beide Mahngebühren werden addiert. Nur die Rückgabe des überzogenen Buches stoppt den Mahnvorgang.
Alle weiteren Informationen zu Mahngebühren

Bei Fragen zu Ihren Mahngebühren wenden Sie sich bitte an:
mahnwesen@bsb-muenchen.de

Wie bzw. wo kann ich offene Gebühren begleichen?

Offene Gebühren begleichen Sie bitte innerhalb von 6 Wochen per Überweisung oder am Kassenautomaten im Erdgeschoss der Bibliothek (bar oder mit EC-Karte).
Weitere Informationen

Wird die Fernleihgebühr von 1,50 € storniert, wenn meine Fernleihbestellung nicht erfüllt werden konnte?

Die Gebühr von 1,50 € ist eine reine Bearbeitungsgebühr, die in jedem Falle beglichen werden muss, auch wenn Ihre Fernleihbestellung nicht erfüllt werden konnte.

Scannen, Drucken, Kopieren

Wie funktioniert das Scannen, Drucken und Kopieren in der Bayerischen Staatsbibliothek?

Grundsätzlich benötigen Sie dafür immer Ihren USB-Stick und die Kopierkarte der Bayerischen Staatsbibliothek. Die BSB-Kopierkarte kann in der Kopierstelle im Allgemeinen Lesesaal, in der Kopierstelle im Zeitschriftenlesesaal und vor dem Aventinus-Lesesaal erworben und aufgeladen werden.

  • Scannen:
    Um Kopien aus Büchern der Lesesäle, gebundenen Zeitschriften und gebundenen Zeitungen anzufertigen, stehen Ihnen Buchaufsicht-Scanner zur Verfügung. Hierzu benötigen Sie unbedingt einen USB-Stick sowie die BSB-Kopierkarte. Scanner befinden sich in jedem Lesesaal.
  • Drucken:
    Wenn Sie Ausdrucke Ihrer Scans anfertigen möchten, können Sie dafür die Drucker in der Bayerischen Staatsbibliothek nutzen. Dazu brauchen Sie Ihren USB-Stick und die BSB-Kopierkarte. Drucker finden Sie im Allgemeinen Lesesaal, vor der Ortsleihe, im Zeitschriftenlesesaal und vor dem Aventinus-Lesesaal. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur PDF-, JPG- und TIFF-Dateien gedruckt werden können. Falls Sie Dateien drucken möchten, die nicht an den Scannern der Bayerischen Staatsbibliothek erzeugt wurden, können Kompatibilitätsprobleme auftreten.
  • Kopieren:
    Es dürfen nur Bücher kopiert werden, die zur Ausleihe nach Hause freigegeben sind, sowie ungebundene Zeitschriften und ungebundene Zeitungen. Hierzu benötigen Sie eine Kopierkarte. Im Bereich vor der Ortsleihe und im Zeitschriftenlesesaal finden Sie Kopiergeräte.

Weitere Informationen zum Scannen, Drucken und Kopieren

E-Medien-Nutzung

Wie finde ich E-Books?

E-Books sind in BSB DISCOVER! nachgewiesen. E-Books erkennen Sie an der Option „Online verfügbar“ in der Trefferliste.

Nicht frei zugängliche E-Books oder einzelne Kapitel von E-Books sind in den meisten Fällen als PDF-Dateien verfügbar. Wenn Sie ein E-Book öffnen und herunterladen, ist der Zugriff darauf in der Regel nicht befristet, sondern Sie können die Dateien langfristig auf einem Datenträger (z. B. PC oder USB-Stick) abspeichern. Darin unterscheidet sich das Zugangskonzept von dem der „Onleihe“, die in öffentlichen Bibliotheken üblich und bei der die Nutzung des E-Books nur befristet möglich ist.
Bitte beachten Sie dabei jedoch auch immer die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters sowie die Hinweise der Bayerischen Staatsbiliothek zur Nutzung elektronischer Medien.

Wie finde ich elektronische Zeitschriften?

Elektronische Zeitschriften, für die die Bayerische Staatsbibliothek Zugriffsrechte auf die Volltexte erworben hat, können Sie sowohl in BSB DISCOVER! als auch in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek (EZB) finden. Kennzeichen in BSB DISCOVER! ist die Option „Online verfügbar“.

Die Zugriffsmöglichkeit auf eine Zeitschrift wird in der EZB mit einem Ampelsystem angezeigt:

  • grün = frei zugänglich
  • gelb = freigeschaltet (zugänglich über die Bayerische Staatsbibliothek)
  • gelb/rot = für einen Teil der erschienenen Jahrgänge freigeschaltet (zugänglich über die Bayerische Staatsbibliothek)
  • rot = nicht zugänglich (über die Bayerische Staatsbibliothek)

In der EZB ist es nicht möglich, nach einzelnen Zeitschriftenaufsätzen zu suchen, sondern nur nach Zeitschriftentiteln.

BSB DISCOVER!
Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB)

Wie finde ich Aufsätze?

Über Fachdatenbanken

Für die Aufsatzrecherche sind Literaturdatenbanken am besten geeignet. Die Bayerische Staatsbibliothek bietet über das Datenbank-Infosystem (DBIS) Zugriff auf eine Vielzahl von Datenbanken aller Fachgebiete. In diesen Datenbanken können in der Regel Literaturrecherchen auch nach Aufsätzen durchgeführt werden. Einige Datenbanken bieten auch den direkten Zugriff auf die Volltexte der Artikel an. Die Datenbanken sind nach Fachgebieten geordnet. Bei den meisten Fachgebieten erscheint oberhalb der alphabetischen Liste der Datenbanken die Rubrik „Top-Datenbanken“, die die wichtigsten fachrelevanten Angebote aufführt.
Datenbank-Infosystem (DBIS)

Mit der Sucheinstellung „Aufsätze und mehr“ in BSB DISCOVER!

Die Inhalte von Datenbanken, E-Zeitschriften- und E-Book-Portalen sind auch in einem Gesamtindex enthalten und können in BSB DISCOVER! gemeinsam abgefragt werden. Neben der Option, plattformübergreifend nach Aufsätzen und teilweise Buchkapiteln recherchieren zu können, sind einige Inhalte auch im Volltext durchsuchbar. Angezeigt werden die Ergebnisse in BSB DISCOVER! mit der Sucheinstellung „Alles” oder „Aufsätze und mehr”.
(Mit der Sucheinstellung „Bibliothekskatalog“ sind keine Aufsätze zu finden.)
BSB DISCOVER!

Wie bekomme ich über die Bayerische Staatsbibliothek Zugriff auf nicht frei zugängliche E-Medien?

Für die Nutzung lizenzierter (nicht frei zugänglicher) E-Medien benötigen Sie einen Bibliotheksausweis bzw. die damit verbundene BSB-Kennung oder als Studierende oder Angehörige der LMU München eine entsprechende LMUcard(-Kennung).
Anmelden

Kann ich auch von zu Hause aus auf die E-Medien zugreifen?

Ja, wenn Sie einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie die meisten E-Medien auch von zu Hause aus nutzen. Einige Angebote sind aus lizenzrechtlichen Gründen beim externen Zugriff nur für Nutzerinnen und Nutzer mit Wohnsitz im Großraum München (entspricht ungefähr dem S-Bahn-Bereich) freigeschaltet.

Nach dem Aufruf eines lizenzierten Angebots werden Sie nach Ihrer Zugangskennung, Ihrer BSB-Kennung (12-stellig) bzw. Ihrer LMUcard-Kennung und Ihrem Passwort, gefragt. Diese Logindaten entsprechen denen, die Sie auch für die Ausleihe von Medien verwenden.

Für eingetragene Nutzerinnen und Nutzer ohne Wohnsitz in Deutschland sind die elektronischen Medien innerhalb der Bibliothek an den Internet-Arbeitsplätzen zugänglich.

Wie erkenne ich, dass der Zugriff von extern nicht oder nur eingeschränkt möglich ist?

Bei Datenbanken:

Im Datenbank-Infosystem sind die Zugangsmöglichkeiten mit farbigen Symbolen und entsprechenden Hinweisen gekenneichnet.

  • „Online – auch extern (M)“ bedeutet, dass die Datenbank von außen nur von Nutzerinnen und Nutzern mit Wohnsitz im Großraum München aufgerufen werden kann. (z. B. Süddeutsche Zeitung)
  • Einige wenige Angebote sind nur innerhalb der Bibliothek – an den PC-Arbeitsplätzen – aufrufbar. Beschränkt auf „Online via BSB – nur intern“ ist z. B. Juris.

Bei elektronischen Zeitschriften:

In der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek erhalten Sie Informationen zu etwaigen Zugangsbeschränkungen über das „i“-Symbol in der Detailansicht jeder Zeitschrift. Der Zusatz „(* begrenzt auf den Großraum München)“ weist hier auf die Einschränkung hin.

Bei E-Books:

Wenn Sie E-Books (oder elektronische Zeitschriften) in BSB DISCOVER! aufrufen, finden Sie dort leider keinen Hinweis zu den Zugangsmöglichkeiten. Das System prüft aber beim Aufruf Ihre Berechtigung. Folgender Hinweis deutet ggf. darauf hin, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind: „Die Berechtigungen sind nicht ausreichend.“

Wie komme ich an den Volltext der Literatur, die ich in einer Datenbank gefunden habe?

In sogenannten Volltextdatenbanken (z. B. WISO, Nexis, JSTOR) sind die Volltexte der Aufsätze oder E-Books bereits direkt in der Datenbank abrufbar.

In Literaturdatenbanken finden Sie meist nur die bibliographischen Angaben (= Autor, Titel,…) zur Literatur. In diesem Fall ist eine Anschlussrecherche in BSB DISCOVER! (oder in anderen Bibliothekskatalogen) notwendig.

Viele Datenbanken erleichtern die Anschlussrecherche mit einer Zusatzfunktion (Button „Find it! BSB“). Diese übernimmt die Literaturangaben und liefert Ihnen direkt den Link zum Volltext oder startet für Sie die Anschlussrecherche im gewünschten Bibliothekskatalog.

Kann ich elektronische Literatur herunterladen und ausdrucken?

In den meisten Fällen ist es möglich, Zeitschriftenaufsätze, Buchkapitel oder ganze E-Books im PDF-Format herunterzuladen und abzuspeichern. Die PDF-Dateien können Sie auch ausdrucken.

Bei Angeboten, die Sie nur innerhalb der Bibliothek nutzen können, ist es in der Regel möglich, die benötigten Dateien auf Ihrem Laptop oder USB-Stick abzuspeichern und im Anschluss auch zu Hause zu nutzen.

Bitte beachten Sie dabei auch immer die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters sowie die Hinweise der Bayerischen Staatsbiliothek zur Nutzung elektronischer Medien.

Das Login für ein lizenziertes Angebot funktioniert nicht. Was könnte die Ursache sein?

Bitte prüfen Sie bei einer fehlgeschlagenen Anmeldung:

  • Bei Datenbanken: Haben Sie von extern im Datenbank-Infosystem die „Start-URL für den externen Zugriff“ ausgewählt?
     
  • Geben Sie die BSB-Kennung (12-stellig) bzw. die LMUcard-Kennung und Ihr Passwort korrekt ein?
    Falls Sie sich unsicher sind, testen Sie die Anmeldung bei Ihrem Bibliothekskonto in BSB DISCOVER!. Erscheint dort nach der Anmeldung eine Fehlermeldung, ist dies auch der Grund für das fehlgeschlagene Login bei den elektronischen Medien.
    Bibliothekskonto  (unter > Menü > Bibliothekskonto)
     
  • Erlauben Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser?
    Dies ist notwendig, damit das Login funktioniert. Informationen zur Speicherung von Cookies erhalten Sie im Hilfetext des Browsers, den Sie verwenden, z. B. Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Chrome.

Wenn Sie das Problem selbst nicht lösen können, kontaktieren Sie uns über die Online-Auskunft. Beschreiben Sie dabei bitte genau, wie Sie vorgehen und welche Fehlermeldung auf dem Bildschirm erscheint.
Online-Auskunft

Schulungen

Kann ich auch online an einer Schulung teilnehmen?

Ja, wir bieten diverse Webinare und Schulungen (teilweise auch vor Ort) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten an.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter:
Schulungen und Webinare

Anschaffungswünsche und Bücherschenkungen

Wie kann ich ein Buch zur Anschaffung vorschlagen?

Sie können über BSB DISCOVER! einen Anschaffungsvorschlag machen. Den Link zum Formular für Anschaffungswünsche finden Sie dort auf der Startseite oder können dieses auch direkt über die Website abrufen.
Anschaffungswunsch

Ich möchte der Bayerischen Staatsbibliothek ein Buch schenken. Ist das möglich?

Schicken Sie uns bitte zuerst eine Titelliste (Autor, Titel, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr) per E-Mail. Vorab können Sie in BSB DISCOVER! prüfen, ob das Werk bereits in unserem Bestand ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich Bücher annehmen, die wir noch nicht besitzen und die in unser Sammelprofil passen. Bitte sehen Sie auch davon ab, unangemeldete Bücherschenkungen – ob antiquarisch oder neu – abzugeben oder zuzuschicken.
BSB DISCOVER!  (für Bestandsüberprüfungen)
unberechneter.zugang@bsb-muenchen.de  (E-Mail-Anfrage zu Titeln oder Titellisten)

Sollten Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, dann teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Rückwirkend können keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen

Wo befindet sich der barrierefreie Eingang?

Der barrierefreie Zugang für Nutzerinnen und Nutzer mit Mobilitätseinschränkungen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer erfolgt über die Poststelle an der Südseite des Gebäudes.
Weitere Informationen und Lageplan

An wen kann ich mich wenden, wenn ich besondere Hilfestellung benötige?

Wenn Sie als Nutzerin oder Nutzer der Bayerischen Staatsbibliothek eine besondere Hilfestellung benötigen, können Sie sich über die Pforte voranmelden (Telefon +49 89 28638-2220).

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