Bedingungen für die Nutzung des Bildarchivs der Bayerischen Staatsbibliothek

Lieferung

Das Bildmaterial wird dem Besteller nur in digitaler Form überlassen. Die Bildvorlage bleibt Eigentum der Bayerischen Staatsbibliothek.

Die Bayerische Staatsbibliothek überlässt die Materialien grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich bei den zur Verfügung gestellten Materialien um solche, die den Tatbestand der §§ 86 und 86a StGB erfüllen, so werden sie ausdrücklich nur für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt: Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre, Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder ähnliche Zwecke.

Der Besteller wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei der Nutzung der Materialien verpflichtet ist, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Die Abbildungen werden nur für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck überlassen. Jede Art der Verwendung bedarf der Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek. Die dazu erforderlichen Angaben (s.u. Entgelte) sind vorab zu leisten.

Ohne vorherige Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek darf Bildmaterial nicht gespeichert, reproduziert, archiviert, dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise genutzt werden (z.B. Weitergabe an Dritte).

Top