Schließfächer

Nutzung von Schließfächern

Mäntel, Anoraks, Taschen, Mappen, Laptoptaschen müssen vor Betreten der Lesesäle und der Buchbereitstellung in Schließfächern untergebracht werden.

Tagesschließfächer (Münzpfandschließfächer für 1- oder 2-Euro-Münzen) finden Sie im Erdgeschoss, im Untergeschoss und im 3. Obergeschoss für den Ostlesesaal. Sie sind täglich beim Verlassen der Bibliothek zu leeren.

Anmieten von Schließfächern

Für Bücher und sonstige Unterlagen, die Sie nicht täglich mit nach Hause nehmen möchten, können Sie spezielle Schließfächer auch für längere Zeit mieten. Diese Schließfächer befinden sich im Erdgeschoss im Bereich der Kassenautomaten sowie im Untergeschoss vor dem Zugang zur Cafeteria. Es gibt

  • kleine Schließfächer, in die vier breite DIN-A4-Ordner liegend passen.
  • große Schließfächer mit Platz für acht breite DIN-A4-Ordner.

Vergabe

Berechtigt sind Einzelpersonen mit gültigem Bibliotheksausweis der Bayerischen Staatsbibliothek oder gültiger LMUcard.

Zur Anmeldung steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
► Online-Formular „Antrag auf Überlassung eines Schließfaches“

Für alle weiteren Schritte vereinbaren Sie bitte – möglichst per E-Mail – einen Termin mit der Servicetheke 2 im Marmorsaal vor dem Allgemeinen Lesesaal (1. OG).
servicetheke@bsb-muenchen.de

Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an: 
Telefon  +49 89 28638-2005

Dauer der Vermietung

Die Schließfächer werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums der Anträge vergeben. Die Mietdauer beträgt mindestens zwei und höchstens zwölf Monate. Verlängerungen sind möglich, sofern keine Warteliste für die Vergabe der Schließfächer besteht.

Gebühren

Die Gebühren betragen für ein kleines Schließfach 7,50 €/Monat und für ein großes Schließfach 10,00 €/Monat.

Als einmalige Kaution werden 80,00 € erhoben.
Dieser Betrag wird nach Beendigung der Vermietung durch Banküberweisung zurückerstattet.

Rückgabe

Bitte geben Sie am Ende der Mietdauer den Schließfachschlüssel zusammen mit dem ausgefüllten Rückgabeformular an der Pforte im Eingangsbereich der Bibliothek ab.

Weitere Hinweise

Das Nutzungsrecht des Schließfaches ist nicht übertragbar, auch eine kurzzeitige Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Bei Beschädigung des Schließfaches haften Sie bis zur vollen Höhe des entstandenen Schadens. Wird der Schlüssel nach Ablauf der Mietdauer nicht zurückgegeben, lässt die Bibliothek das Schließfach räumen und das Schloss auf Ihre Kosten auswechseln. Der Inhalt des Schließfaches wird dann als Fundsache behandelt.

Beim Verlust des Schlüssels werden 75,00 € für den Austausch des Schlosses und 5,00 € für den Verlust des Anhängers berechnet.

Mit der Anmietung eines Dauerschließfachs ist keine Gewähr für den Zugang zu einem der Lesesäle der Bayerischen Staatsbibliothek verbunden. Arbeitsplätze in den Lesesälen müssen weiterhin eigens reserviert werden.

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