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Allgemeiner Lesesaal und Zeitschriften-Lesesaal ab 3. März ohne Reservierung zugänglich: mehr Flexibilität, mehr Möglichkeiten

Ab 03. März 2025 sind der Allgemeine Lesesaal sowie der Zeitschriftenlesesaal ohne vorherige Reservierung zugänglich. Die Reservierungspflicht über App oder Website entfällt. Mit dieser Maßnahme möchten wir Ihnen eine größtmögliche Flexibilität bieten, die Auslastung der Arbeitsplätze optimieren und die Nutzung vereinfachen.

Allgemeiner Lesesaal | © BSB/H.-R. Schulz

Allgemeiner Lesesaal | © BSB/H.-R. Schulz

Bitte beachten Sie, dass für den Zugang weiterhin ein gültiger Bibliotheksausweis oder eine LMUcard nötig sind, die am Eingang zu den Lesesälen vorzuweisen sind. Eine Reservierung von Arbeitsplätzen für den Allgemeinen Lesesaal und den Zeitschriftenlesesaal ist nicht mehr notwendig und auch nicht mehr verfügbar.

Für die Forschungslesesäle (Aventinus-Lesesaal, Lesesaal Handschriften und Alte Drucke, Ostlesesaal und Lesesaal Musik/Karten/Bilder) gilt weiterhin die Reservierungspflicht. Forschenden, die mit dem umfangreichen und einzigartigen Buchbestand der Bayerischen Staatsbibliothek wissenschaftlich arbeiten, empfehlen wir, verstärkt diese Forschungslesesäle mit den besonderen Konditionen für Forschende und wissenschaftliche Arbeit zu nutzen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Bayerischen Staatsbibliothek!

Ihre Direktion der Bayerischen Staatsbibliothek

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