Online-Registrierung zur Zulassung
Die Online-Registrierung zur Zulassung wird nur für volljährige Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren mit einem gemeldeten Wohnsitz in Deutschland angeboten.
Für Studierende der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) ist dieses Zulassungsverfahren nicht notwendig, da mit der LMUcard auch die Bayerische Staatsbibliothek genutzt werden kann. Bei Fragen zu allen Bibliotheksausweisen (z. B. Verlängerungen), die von der Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgestellt wurden (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Doktorandinnen und Doktoranden, Institute und Fakultäten), wenden Sie sich bitte direkt an die Universitätsbibliothek der LMU.
Alle anderen Personen (nur volljährige Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren mit einem gemeldeten Wohnsitz in Deutschland), die nicht mit der Ludwigs-Maximilians-Universität in Verbindung stehen, können sich an der Bayerischen Staatsbibliothek zulassen, indem sie wie folgt vorgehen:
- Auf der Website der Bayerischen Staatsbibliothek ist nachfolgend ein Formular für die datenschutzrechtliche Einwilligung hinterlegt, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Datenschutzrechtliche Einwilligungen (PDF zum Download, 51 KB)
- Diese datenschutzrechtliche Einwilligung ist als PDF, als Scan, als Foto etc. an die Bayerische Staatsbibliothek per Upload zu übermitteln.
- Zusätzlich werden ebenfalls als Scan, als Foto etc. folgende Dokumente benötigt. Bitte achten Sie dabei auf gute Lesbarkeit.
a. Gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) mit deutscher Meldeadresse ODER
b. Gültiger Reisepass MIT einer Meldebescheinigung über die deutsche Meldeadresse
c. Sollte keine gültige Meldebescheinigung vorliegen, dann wäre ggf. auch eine Recherche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Staatsbibliothek beim jeweiligen Einwohnermeldeamt zur Ermittlung der Meldeadresse alternativ möglich.
d. Bei Studierenden zusätzlich gültige Immatrikulationsbescheinigung (ersatzweise Kopie des gültigen Studentenausweises)
e. Bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der gültige Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
- Wenn diese Unterlagen vorliegen, wird ein Bibliothekskonto erstellt, das für 4 Wochen befristet wird.
- Der neuen Nutzerin oder dem neuen Nutzer werden die Zugangsmodalitäten (z. B. BSB-Kennung) in nicht verschlüsselter Form per E-Mail zugeschickt.
- Die Nutzerin oder der Nutzer hat die Möglichkeit, an der Zulassungsstelle der Bayerischen Staatsbibliothek unter Vorlage der oben genannten Dokumente im Original das Bibliothekskonto entsprechend zu verlängern bzw. zu entsperren und sich den Bibliotheksausweis im Original abzuholen. Damit ist dann eine reguläre Benutzung der Bayerischen Staatsbibliothek möglich. Der Bibliotheksausweis im Original wird unter anderem zwingend für den Zugang zu den Lesesälen benötigt. Sollte nach Ablauf eines Jahres keine Abholung des Bibliotheksausweises erfolgt sein, wird das Bibliothekskonto zeitnah gelöscht, sofern keine Entleihungen oder offenen Gebühren auf dem Konto verzeichnet sind.
Öffnungszeiten Anmeldung
Informationen zum Datenschutz bei der Zulassung zur Benutzung (PDF, 121 KB)