Pflichtstelle
Kontakt Pflichtablieferung
Sigrid Meisinger Telefon: +49 89 28638-2312 |
pflicht@bsb-muenchen.de |
Pflichtablieferung bayerischer Verlage
Das Ziel der Pflichtablieferung aus der Produktion der kommerziellen Verlage und der Selbstverleger ist es, mit diesen Veröffentlichungen einen wesentlichen Teil des in Bayern entstehenden Kulturgutes möglichst umfassend zu sammeln und der Nachwelt zu erhalten.
Pflichtexemplare spielen eine quantitativ wie qualitativ herausragende Rolle, da München die Verlagsstadt mit der zweithöchsten Buchproduktion in Deutschland ist. Jährlich wird der Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek durch die Pflichtstückablieferung um ca. 50 000 Bände vermehrt.
Gesetzliche Grundlagen
Die Pflichtstückablieferung hat in Bayern eine bis in das Jahr 1663 zurückreichende Tradition. Sie wurde zuletzt durch das „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtstücken” (Pflichtstückegesetz, PflStG) vom 6. August 1986 geregelt, das erstmals für besonders teure Werke in kleiner Auflage eine Entschädigung vorsieht.
Gesetz über die Ablieferung von Pflichtstücken (vom 6. August 1986) (PDF, 21 KB)
Entschädigungsrichtlinien (vom 1. Oktober 2006) (PDF, 13 KB)
Antrag auf Gewährung einer Entschädigung (PDF, 12 KB)
Nicht alle physischen Medienwerke, die in Bayern verlegt werden, unterliegen dem Gesetz über die Ablieferung von Pflichtstücken. Neben den im Gesetz geregelten Ausnahmen sind weitere Gattungen von der Ablieferungspflicht ausgenommen, z. B. Malbücher, reine Musik-CDs, Faltblätter oder lediglich für betriebsinterne Zwecke bestimmte Texte.
Ablieferung von Pflichtexemplaren
Pflichtstücke sind an folgende Anschrift zu liefern:
Bayerische Staatsbibliothek
Ludwigstr. 16
80539 München
Verleger, die persönlich anliefern und eine titelgenaue Abgabebestätigung benötigen, vereinbaren bitte einen Termin mit der Pflichtstelle.
Eines der beiden jeweils abzuliefernden Exemplare behält die Bayerische Staatsbibliothek, das zweite leitet sie nach dem Regional- bzw. Fachprinzip an eine andere bayerische Bibliothek weiter.