Ausnahmen von der Fotografiererlaubnis können für entsprechend gekennzeichnete Bereiche der Bibliothek und für einzelne Medien oder Bestandsgruppen aus rechtlichen oder konservatorischen Gründen gelten. Materialien mit Fotografierverbot werden bei der Ausgabe mit einem Einlegestreifen gekennzeichnet.
Für Film- und Fernsehaufnahmen sowie für kommerzielle oder professionelle Fotoaufnahmen von Räumlichkeiten ist weiterhin eine Genehmigung der Pressestelle der Bayerischen Staatsbibliothek, für Bibliotheksbestände der jeweiligen Fachabteilung erforderlich.
Hausordnung (Stand: 15. Juli 2024)