Friedrich-Alexander Universität 91054 Erlangen
Institut für Geschichte Bismarckstraße 12
Lehrstuhl: Osteurop. Geschichte Telefon 09131- 85 23 63
Professor Dr. Helmut Altrichter
I. Elektronische Publikationen im Informationsangebot der Bibliotheken
Ich bin mir nicht sicher, ob der Bibliotheksausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft wußte, worauf er sich einließ, als er vor nunmehr sechseinhalb Jahren, auf seiner Frühjahrssitzung 1994, eine Arbeitsgruppe zum Themenkomplex »Elektronische Publikationen« einsetzte. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wußten es jedenfalls so genau nicht, worauf sie sich einließen. Der Auftrag war lapidar und umfassend zugleich: Eine Expertenanhörung hatte bestätigt, daß in den klassischen Einrichtungen der Informationsversorgung über den in Zukunft zu erwartenden quantitativen und qualitativen Bedarf an elektronischen Serviceangeboten »erhebliche Unsicherheiten« bestanden, und die Arbeitsgruppe sollte eine »Positionsbestimmung [versuchen], um Bibliotheken Empfehlungen für den Umgang mit den neuen Medien an die Hand [zu] geben und konkrete Überlegungen für künftige Förderaktivitäten der DFG daran an[zu]schließen«. Sie sollte dabei »von den Anforderungen wissenschaftlicher Benutzer und den neuen technischen Möglichkeiten« ausgehen und unabhängig von den bestehenden Voraussetzungen und Bedingungen »Leitlinien für die künftige Funktion von Bibliotheken im Rahmen der Literaturversorgung von Wissenschaft und Forschung [ ] entwickeln«, wobei die Rolle der Verlage und Rechenzentren gleich mit zu erörtern war.
Die Zusammensetzung der Gruppe hätte, so klein sie war, kaum heterogener sein können: Ihr gehörten ein Natur- und ein Geisteswissenschaftler, ein Jurist und der Vertreter eines Rechenzentrums an, und auch von den beiden Bibliotheksdirektoren war der eine Natur- und der andere Geisteswissenschaftler. Entsprechend kontrovers und »grundsätzlich« begannen die Debatten: Die Geisteswissenschaftler hörten mit roten Ohren, daß in Teilen der Technik- und Naturwissenschaften nur noch Preprints zählten und die Veröffentlichung in Journalen allein der Archivierung diene; daß dort das Buch bereits ausgespielt habe und die Bibliothek gleich mit. So sehr die Geisteswissenschaftler davon beeindruckt waren, sie wehrten sich bockig gegen die Prognose, Vergleichbares werde in absehbarer Zeit für alle Fachrichtung, auch die Geisteswissenschaften gelten. So dauerte es einige Zeit (ein, zwei Sitzungen), bis man die wechselseitigen Vorurteile losgeworden war und sich auf einige Feststellungen geeinigt hatte, die im nachhinein wie Selbstverständlichkeiten erscheinen mögen, es damals aber keineswegs waren:
1. Die Anforderungen gehen in den einzelnen Wissenschaften weit auseinander. Während in einzelnen Fächern eine rasche Schwerpunktsverlagerung von Print- auf elektronische Medien möglich oder sogar wahrscheinlich erscheint oder bereits in vollem Gange ist, werden andere Fächer (wozu auch aber nicht allein die Geisteswissenschaften gehören) in hohem Maße und auf unabsehbare Zeit auf Printmedien angewiesen bleiben. Freilich wird auch bei ihnen die Bedeutung elektronischer Medien und Hilfsmittel steigen.
2. Eine wissenschaftliche Bibliothek, die ja kein Selbstzweck, sondern ein Dienstleistungsunternehmen für die Wissenschaften ist, muß sich - wenn sie ihre Aufgabe ernst nimmt - auf diese Situation einstellen. Ihre Aufgabe ist, allgemein gesprochen, wissenschaftlich relevante Informationen zu erschließen, sie bereitzustellen und gegebenenfalls zu archivieren. Dabei galt - jahrhundertelang - als Datenträger vorwiegend gedrucktes Material, die wissenschaftliche Zeitschrift, das Buch. Daß neue Datenträger inzwischen hinzugekommen sind (Netz, CD-Rom), ändert nichts an der Aufgabe, erweitert sie nur.
3. Das gilt für alle "klassischen" Kernaufgaben der wissenschaftlichen Bibliotheken: die Recherche, das Zugänglichmachen und Vorhalten wie die Archivierung der Information.
- Am radikalsten hatte das elektronische Medium bereits seit den 80er Jahren die Recherche verändert; der elektronische Katalog, da waren sich alle einig, ist dem Zettelkasten in allen Belangen überlegen, und es sei lediglich eine Frage der Zeit und des Geldes, bis der EDV-Katalog die Zettelkästen völlig ersetzt hat. Gleiches gelte für wissenschaftliche Fachbibliographien, auch sie würden Abschied nehmen von der Druckform, soweit sie es nicht bereits getan haben. Doch es bleibe bei der Recherche noch viel zu tun. Denn wer sich einmal - aus wissenschaftlichem Interesse - den Links und Querverweisen folgend auf den Weg durchs Internet gemacht hat, Stunden damit zubrachte, um am Ende wieder dort zu landen, wo er anfing, ohne Antwort, wisse ein Lied davon zu singen.
- Beim zweiten Kernbereich der Bibliotheken, dem Bereitstellen der Informationen, sei es, wenn es um elektronische Medien gehe, notwenig, von altem Besitzdenken Abstand zu nehmen, und sich darauf einzustellen, daß sich die Aufgabe der Bibliothek u.U. wirklich nur auf eine Vermittlung der Informationen beschränke (ohne das Medium selbst zu erwerben). Dabei sind viele Modelle vorstellbar.
- Noch problematischer sei der dritte Kernbereich der Bibliothekstätigkeit: das Archivieren. Tatsächlich seien die Archivierungsprobleme bei den elektronischen Medien keineswegs geringer, eher größer. Das beziehe sich nicht nur darauf, daß man nicht wisse, wie lange diese Medien (Diskette, CD, Festplatten) halten; die Lebenserwartung liegt noch deutlich unter der von Druckmedien auf säurehaltigem Papier. Und noch schwerer sei zu beantworten, welcher Aufwand nötig sein wird, um ihre Informationen in 20 Jahren noch abrufen zu können.
Die von der DFG eingesetzte Arbeitsgruppe hat - nach 5 Sitzungen und 2 Redaktionsbesprechungen - im Juni 1995 ihre Überlegungen zu Papier gebracht: in einer Denkschrift zu "Elektronische Publikationen im Literatur- und Serviceangebot wissenschaftlicher Bibliotheken". Aus ihrer Arbeit ging ein entsprechendes Förderprogramm der DFG hervor, das es sich zur Aufgabe machte, entsprechende Pilotstudium zum Einsatz von elektronischen Medien, zur fachspezifischen und fachübergreifenden Recherche, zur Vermittlung und zur Archivierung elektronischer Informationen in Bibliotheken zu unterstützen. Als Projektvorschläge wurden unter anderem benannt: die Erhebung von besonderem, fachspezifischen Informations- und Dienstleistungsbedarf im Zusammenhang mit Fachgesellschaften und anderen Informationsanbietern, die modellhafte Entwicklung von Navigationsinstrumenten und Navigationsverfahren, Entwurf und Erprobung von Herstellungsverfahren für digitale Publikationen, Retrospektive Konvertierung von Texten auf sekundäre Trägermedien sowie die Entwicklung und Erprobung von Langzeitsicherungs- und Bereitstellungsverfahren.
Damit waren wichtige Arbeitsfelder und Aufgaben benannt, die sich in den folgenden zwei Jahren zum Leitbild einer »verteilten digitalen Forschungsbibliothek« rundeten.
II. Das Konzept der Verteilten Digitalen Forschungsbibliothek
Ergänzend zur Denkschrift über »Elektronische Publikationen im Literatur- und Informationsangebot wissenschaftlicher Bibliotheken« hatte im Herbst 1995 eine andere - vom Bibliotheksausschuß und der Kommission für Rechenanlagen der DFG eingesetzte - Arbeitsgruppe ihre Empfehlungen zu »Neuen Informations-Infrastrukturen für Forschung und Lehre« vorgelegt. Vordringlichen Handlungsbedarf für Bund, Länder und die Deutsche Forschungsgemeinschaft sah sie vor allem in drei Bereichen: 1. bei der Förderung eines nationalen Netzinvestitionsprogramms; 2. bei der unzureichenden Geräteausstattung, insbesondere bei der Großgeräteanschaffung in den Hochschulen; und 3. beim Aufbau einer »verteilten digitalen Forschungsbibliothek«.
Diesen Leitgedanken griff eine Arbeitsgruppe auf, die der Bibliotheksausschuß der DFG 1995 mit dem Auftrag eingesetzt hatte, das Memorandum zur überregionalen Literaturversorgung fortzuschreiben, und dabei von jenen neuen Bedingungen auszugehen, wie sie die deutsche Einheit und die technologischen Neuerungen mit sich brachten. Neben der Verlegung von Sammelschwerpunkt aus den alten in die neuen Bundesländer kam dem von der Gruppe 1997 vorgelegten Memorandum das Verdienst zu, den das Leitbild einer wissenschaftlichen Bibliothek der Zukunft als "verteilter", "virtueller Fachbibliothek" präziert zu haben. Die »verteilte, digitale, virtuelle Forschungsbibliothek« sollte eine fachliche Einheit bilden, ohne daß ihre Bestandteile in der Wirklichkeit an einem Platz versammelt sein müssen.
Dabei sollte eine Bibliothek die Führungsrolle übernehmen, und es sprach alles dafür, daß dies in der Regel jene Bibliothek war, die ohnehin bereits auf dieses Fach besonders ausgerichtet ist, zum Erwerb von spezieller und hochspezieller Literatur Sondermittel der DFG erhielt und über ein spezialisiertes Fachpersonal verfügte (in der Terminologie der DFG sind dies die sog. SSG-Bibliotheken, Zentralen Fachbibliotheken und Spezialbibliotheken). Im einzelnen sah das Konzept ungefähr so aus:
Erstens: zur Führungsfunktion der Leit-Bibliothek gehörte es, daß sie ein entsprechendes Fachinformationssystem aufbaut, d.h. Göttingen für die Reine Mathematik und die Geowissenschaften, die BSB München für Geschichte und Osteuropa, Saarbrücken für die Psychologie, Erlangen für die Philosophie, Frankfurt am Main für die Germanistik usw. usf. Zugang zu diesem Fachinformationssystem von außerhalb schafft die Homepage der entsprechenden Leit-Bibliothek. Dieses Fachinformationssystem soll in einem gemeinsamen elektronischen Katalog die Print- und elektronischen Medien erfassen, erlauben, in den entsprechenden Fachbibliographien zu recherchieren und diese Recherchen nach Möglichkeit mit einer Bestellfunktion, einem Dokumentenlieferdienst zu verbinden; es erfaßt zugleich, was auf den Servern anderer wichtiger Facheinrichtungen liegt und ermöglicht dem Benutzer, per Mausklick dorthin zu gelangen. Daß dazwischen hunderte oder tausende Kilometer liegen können, braucht den Benutzer nicht zu interessieren (er bewegt sich weiter in der virtuellen Fachbibliothek eben dieses Faches). Er vermeidet als "user" des Fachinformationsdienstes die unendlichen Umwege und Sackgassen des Internet.
Mit der Recherche allein nicht war es selbstredend nicht getan. Notwendig war auch (ich erwähne dies nur der Vollständigkeit halber), daß der Endnutzer und zwar möglichst schnell an die gewünschten Materialien herankommt. Dabei erschien die alte "rote Fernleihe" als dringend reformbedürftig. Hier überschnitten sich die DFG-Intentionen mit den Überlegungen der Subito-Bund-Länder-Kommssion. Beider Zielpunkt war, bei einer qualifizierten Bestellung (per Fax oder elektronischer Post) dem Besteller den gewünschten Zeitschriftenartikel binnen 48 Stunden auf den Schreibtisch zu bringen, sei es als Photokopie, als Fax oder in digitaler Form per E-Mail auf den Bildschirm, wobei die Kosten - wenn überhaupt - nur wenig teurer sein sollten als bei der roten Fernleihe. Da es sich dabei um Printmedien handelt, müssen sie vor dem elektronischen Versand eingescannt werden. Nachdem das Projekt zunächst nur für ausgewählte Fächer (etwa die Psychologie in Saarbrücken, die Amerikanistik in Göttigen, die Biologie in Frankfurt) lief, wurden alle SSG-Bibliotheken aufgefordert, sich an diesem Schnelllieferdiensten zu beteiligen.
Zu dieser "virtuellen Fachbibliothek" sollte weiterhin (drittens) gehören, daß sie so etwas wie einen "virtuellen Lesesaal" hat. Darin sollten nicht nur die bereits erwähnten Fachbibliographien stehen; zu einem Lesesaal gehören schließlich auch für die Wissenschaft einschlägige Nachschlagewerke, Lexika, Fachzeitschriften. Sie lagen freilich in aller Regel nicht in elektronischer, sondern in Druckform vor. Um das zu ändern, schuf die DFG ein eigenes (seit 1997 bestehendes) Förderprogramm zur "Retrospektiven Digitalisierung von Bibliotheksbeständen". Damit bin ich bei meinem dritten Punkt:
III. Das Förderprogramm der Retrospektiven Digitalisierung
Zu einem Gutteil war die DFG-Entscheidung Reaktion: Sie schuf mit dem neuen Förderprogramm ein Pendant zu ähnlichen, teilweise noch sehr viel ehrgeizigeren Projekten in England, Frankreich und den USA. So hatten die Leiter der 15 größten US-amerikanischen Bibliotheken und Archive sowie der »Commission on Preservation and Access« am 1. Mai 1995 eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit beim Aufbau einer »National Digital Library Federation« unterzeichnet. Die Library of Congress hatte $ 15 Millionen an staatlicher Unterstützung und Spenden für die Digitalisierung ihrer historischen Dokumente zur Geschichte der USA erhalten. Bis zum Jahr 2000 sollten, so die Ankündigung, in einer »National Digital Library« 5 Millionen »items on American History« gespeichert und über das Internet online abrufbar oder auf CD-ROM vertrieben werden. Im europäischen Bereich wollte die Bibliotheque Nationale de France bis 1996 etwa 100.000 Bücher und Mikroformen, bis zur Jahrtausendwende 300.000 Bände digitalisieren, Vergleichbare Projekte waren in Großbritannien angelaufen. Darauf wollte und mußte die DFG reagieren.
Zur Vorbereitung des eigenen Retrodigitalisierungsprogramms hatte der Bibliotheksausschuß der DFG zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, die Empfehlungen (erstens) zur inhaltlichen Auswahl der Bibliotheksmaterialien und (zweitens) der technischen Durchführung der retrospektiven Digitalisierung ausarbeiten sollten. Sie trafen sich - unter Göttinger Federführung - jeweils zu drei Sitzungen und legten Anfang 1997 die vorläufigen Ergebnisse ihrer Beratungen vor.
Entscheidende Kriterien für die inhaltliche Auswahl sollten
Das alles machte die enge Zusammenarbeit von Bibliothekaren und Fachwissenschaftlern zur conditio sine qua non. Bei der Auswahl konnte auch der Aspekt des Schutzes singulärer und bestandswürdiger Materialien sowie die Verbesserung des Zugangs zu schwer zugänglichen Materialien eine Rolle spielen.
Bei den Textgattungen sah man, dem Leitbild des Virtuellen Lesesaals folgend, vorrangig die Digitalisierung von:
Schon kritischer sah man - und durchaus zurecht - die Digitalisierung von:
In modellhaften Versuchen sollte ferner die Einbeziehung von
getestet werden.
Die technischen Empfehlungen sollten sicherstellen, daß die Digitalisierung lege artis, nach dem Stand der Technik und der mit ihr gemachten Erfahrungen, erfolgte und durch die Einhaltung von Standards von vorneherein die Weichen für einen integrierten und einheitlichen Zugriff auf die Gesamtheit der digitalisierten Bestände möglich blieb. Dabei konzentrierten sich die Ratschläge auf
Zusätzlich hatte man sich entschlossen, zwei »Kompetenzzentren« in Göttingen und München einzurichten, wo Erfahrung gesammelt und Rat eingeholt werden konnte.
Der Unterausschuß war also wohl gewappnet, als er am 2. Januar 1997 zu seiner ersten Sitzung zusammentrat. Damit bin ich bei meinem 4. Punkt:
IV. Der Ausschuß und seine Entscheidungen
Über eine Sache konnte sich der Gutachterausschuß von Anfang an nicht beklagen: über einen Mangel an Anträgen. Schon bei der ersten Sitzung im Januar 1997 waren es 14, sodaß bereits Ende März die nächste Auswahlsitzung folgen mußte. Der Boom hielt an. Bis zum Herbst dieses Jahres waren es an die 80 Anträge (Fortsetzungsanträge nicht gerechnet), die bei der Geschäftsstelle eingingen; 56 wurden bewilligt, 21 abgelehnt.
Obwohl es ein Förderprogramm des Bibliotheksausschusses war, waren die Antragsteller (von der ersten Runde einmal abgesehen) keineswegs nur Bibliotheken. Eine Übersicht über die positiv entschiedenen Anträgen zeigt, daß von den 56 Projektanträgen
30 aus Bibliotheken;
9 aus Hochschulinstituten;
5 aus Akademien;
5 aus Archive;
1 aus einem Max-Planck-Institut;
3 aus sonstigen Institutionen kamen; und
3 Kooperationsprojekte waren.
Auch das Fächerspektrum war denkbar groß. Es reichte von der
Dabei war es keineswegs so, daß die zeitnahsten Fächer auch die medial aufgeschlossensten waren: Bei den Historikern waren die Frühneuzeitler aktiver als die Historiker des 19. Und 20. Jahrhunderts, und Vergleichbares zeigen die besonderen Aktivitäten der Altorientalisten und Papyrologen.
Obwohl das Förderprogramm von Anfang an mit 3 Millionen DM im Jahr nicht schlecht ausgestattet war, kündigte der Unterausschußvorsitzende schon auf der Bibliotheksausschußsitzung im Frühjahr 1997 an, wenn es so weitergehe, werde bereits im Folgejahr die Antragssumme die zur Verfügung stehenden Mittel »weit« übersteigen. Tatsächlich flossen in die »Retrospektive Digitalisierung« in den ersten dreieinhalb Jahren des Bestehens (also bis zu diesem Herbst) etwa 12,5 Millionen Mark (nicht gerechnet die bewilligten 4 Anträge aus dem DFG-NSF-Abkommen, deren 1,6 Millionen aus einem anderen Topf kommen, inhaltlich aber auch der retrospektiven Digitalisierung zugerechnet werden müssen).
Gerade wegen der vielen Anträge waren Entscheidungen gefragt, trotz der inhaltlichen und technischen Richtlinien tat sich der Unterausschuß zunächst damit nicht leicht und fand erst allmählich zu einer klaren Linie oder anders gesagt: Er lernte auch selbst dazu. Oberstes Kriterium war
1. der gutachterlich bestätigte Wert für die Forschung;
2. der überzeugend dargelegte Mehrwert, der sich durch die Digitalisierung ergab; das setzte
3. in aller Regel ein überzeugendes Konzept der Erschließung voraus (was verhindern sollte, daß Datenfriedhöfe wie bei den Mikroformen entstanden), wobei allerdings
4. darauf zu sehen war, daß die Digitalisierung nicht nur »vorgeschützt« wurde, um sich von der DFG die Erschließung eines bisher ungeordneten Bestandes bezahlen zu lassen.
Was herauskam, erinnert in manchem an das Leitbild des »Virtuellen Lesesaals«, und geht doch zugleich weit darüber hinaus. Selbstverständlich sind unter den Textgattungen jene stark vertreten, denen schon die Arbeitsgruppe »Inhalt« hohe Priorität einräumte: Enzyklopädien, Nachschlagewerke, Sammlungen und Wörterbücher:
Es gibt eine Reihe weiterer Materialien, die man ohne weiteres zu den »Lesesaalbeständen« rechnen könnte:
Zum "virtuellen Lesesaal" würden auch die digitalisierten Kunst-, Literatur- und Fachzeitschriften gehören (die Pädagogischen Zeitschriften, die Rezensionsorgane und Literaturzeitschriften des 18. und 19. Jahrhunderts, die Zeitungen und Zeitschriften des deutschsprachigen Exils 1933-1945, die Digitalisate aus dem Jahrbuch über die Fortschritte der Mathematik). Weiteres - ein Gegenstück zum amerikanischen JSTORE - ist noch in Planung.
Daß von den genannten Beständen manche durch die Digitalisierung nicht nur einen Mehrwert, sondern eine neue Qualität gewinnen, sei nur am Rande angemerkt. Doch nicht alles läßt sich, so oder so, in das Bild des »Virtuellen Lesesaals« pressen. Ich erwähne aus einer Vielzahl nur 5, bewußt ganz unterschiedlich gelagerte (wobei uns das eine oder andere noch ausführlich vorgestellt werden wird):
1. die Digitalisierung der Turfanhandschriften (es handelt sich dabei um einen Teil der 40.000 Fragmente, die zu Beginn dieses Jahrhunderts in der Oase Turfan und in benachbarten Gebieten gefunden wurden und in der Regel der 2. Hälfte des 1. Jahrhunderts nach Chr. entstammen); sie befinden sich im Besitz der Berlin-Brandenburgschen Akademie der Wissenschaften, an ihrer Entzifferung wird noch lange Zeit gearbeitet werden und der Sinn ihrer digitalen Veröffentlichung besteht darin, sie auf diese Weise - unter Schonung der fragilen Originale - einem breiteren Kreis von Gelehrten zugänglich zu machen.
2. die Digitalisierung von rund 500 relativ seltenen Drucken des 17. Jahrhunderts zur Festkultur des Barock, gesammelt in der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, die damit einer an der Kulturgeschichte interessierten, interdisziplinären Frühneuzeitforschung als Quellensammlung zur Verfügung stehen wird.
3. die Digitalisierung eines großen Bestandes von Beethoven-Quellen, Musikhandschriften, Briefen, Originalausgaben, Bildern, wie sie das Beethovenhaus Bonn zusammengetragen hat und dem von der Fachwissenschaft »allerhöchste weltweite kulturgeschichtliche Bedeutung« attestiert wurde; insbesondere leuchte es ein, »daß die kostbaren Bestände durch die Digitalisierung auf Dauer geschont und die Nutzungsmöglichkeiten dem heutigen Stand der Technik nach optimiert werden«; dies bedeute »eine unschätzbare Verbesserung der Forschungsmöglichkeiten«. Von anderem Zuschnitt ist
4. die Digitalisierung der wohl umfangreichsten und geschlossensten Sammlung von Flugblättern, Anschlägen, Aufrufen, Plakaten, Lieder, Karrikaturen und Protokollen zur Revolution von 1848 im deutschsprachigen Raum, die zuvor sicherheitsverfilmt und optisch so geglättet wurden, daß eine kostengünstige Übertragung per Scanning möglich war. Sie sollten einer an kultur- und mentalitätsgeschichtlichen Fragestellung interessierten Revolutionsforschung als eher ungewöhnliche Quellengattung zur Verfügung gestellt werden, und daß dies gerade im Jubiläumsjahr 1998 geschah, war nicht unbedingt ein Fehler, zumal es in Frankfurt geschah und im gleichen Jahr dort auch der Historikertag stattfand. Von wiederum anderem Charakter ist
5. die Digitale Erschließung, Speicherung, Archivierung und Bereitstellung der Stenographischen Berichte des Deutschen Reichstags von 1867-1890, ein vielbändiges Werk, das allein durch seine Größe die digitale Aufbereitung vor erhebliche Probleme stellte, andererseits aber richtungsweisend für die Behandlung ähnlicher Projekte (man denke nur an Gesetzessammlungen) sein könnte.
Genug der Erfolgsmeldungen. Ich breche hier ab. Lassen Sie mich in einem 5. Punkt auf einige Desiderate grundsätzlicher Art eingehen:
Ich habe die Geschäftsstelle gebeten, es auszählen zu lassen: Es wurden Bewilligungen für 9.568.468 Millionen Seiten ausgesprochen, damit sie mit Unterstützung des DFG-Förderprogramms retrospektiv digitalisiert, eingescannt und mit dem Inhaltsverzeichnis verlinkt, mit OCR-Software behandelt, in Südostasien neu abgeschrieben werden können; unter diesen Seiten sind weit über 1 Million bildliche Darstellungen und Tausende von Karten. Das alles geschieht für die Forschung und die akademische Lehre, wie es der Auftrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist. Doch was hält die Forschung davon? Zu einem erheblichen Teil wissen wir es nicht so genau.
Wir haben es bisher, soweit ich sehe, kaum geschafft, die Digitalisierungsprojekte von der Fachwissenschaft, für die sie ja gedacht sind, evaluieren zu lassen. Ich würde mir wünschen, daß diese Evaluierung normaler Teil des Verfahren wird. Von Kritik und Anregungen zur Nachbesserung könnte ein Projekt nur profitieren, und in einer Fachzeitschrift vorgebracht, würde der Kommentar gleichzeitig dazu beitragen, das Projekt in der Fachcommunity bekannt zu machen.
Damit bin ich bei meinem zweiten Punkt: Ich habe den Eindruck, wobei »Eindruck« immer etwas Subjektives ist, die Projekte sind, von den Insiderkreisen einmal abgesehen, zu wenig bekannt, zu wenig auch genutzt in der akademischen Lehre. Das hat sicher viele Gründe, beginnt mit der Einstellung mancher Kollegen, setzt sich in der mangelnden Ausstattung vieler universitärer Übungs- und Vorlesungsräume fort und gipfelt in der schwer auszuräumenden Überzeugung von Hochschulleitungen, der technische Bedarf in den geisteswissenschaftlichen Fakultäten sei - gemessen an anderen - nachrangig.
Ein Grund ist aber - drittens - auch, daß die Retrogitalisierung nur eine Komponente der Verteilten Virtuellen Fachbibliothek ist und die Grundlegung, der Aufbau des Fachinformationssystems, in das auch die Retrodigitalisierung eingebunden sein soll, aus meiner Sicht hinterherhinkt. Der Aufbau des Fachinformationssystems hat in manchen Fächern noch nicht einmal begonnen, in anderen ist er über die Anfänge noch kaum hinausgekommen. Dem abzuhelfen, SSG-Bibliotheken, Zentrale Fachbibliotheken und Spezialbibliotheken dazu zu bringen, ihre Leit-Funktion wahrzunehmen und andere Aktivitäten, die sich inzwischen ringsum gebildet haben, einzubinden, ist - wie ich aus eigener Erfahrung weiß - nicht leicht. Mitunter hatte eine vom entsprechenden Unterausschuß ausgehende Anregung einen Antrag zur Folge, der beim besten Willen nicht zu fördern war.
Ohne diese Informationsstrukturen fällt es - viertens - noch sehr viel schwerer, die Fachvertreter auf die Aktivitäten jenseits der Grenzen hinzuweisen, wo ein ähnlich reichhaltiges, mitunter noch imposanteres corpus an einschlägigen Texten, Bildern und Karten aufliegt. Hier bleibt noch viel zu tun.
Ich habe mit der Frage begonnen, ob der Bibliotheksausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft wußte, worauf er sich einließ, als er vor nunmehr sechseinhalb Jahren, auf seiner Frühjahrssitzung 1994, die Arbeitsgruppe zum Themenkomplex »Elektronische Publikationen« einsetzte und damit eine Entwicklung lostrat, die ich zu schildern versucht habe. DM 900.000 veranschlagte er 1996 erstmals für ein entsprechendes Förderprogramm in seinem Haushalt; das entsprach einem Anteil von 2,6 %. Im Haushalt für das Jahr 2001 werden die Verteilte Virtuelle Fachbibliothek (wenn ich nur die Positionen Digitalisierung von Bibliotheksbeständen, Elektronische Publikationen und Informations-Infrastrukturen zusammenzähle) DM 17 Millionen (fast das Zwanzigfache des ursprünglichen Betrages und 30 % des Gesamthaushaltes). Das ist gut so, aber auch Verpflichtung: mit dem vielen Geld das Beste zu machen.
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