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Geschäftsgang für elektronische Zeitschriften(Stand: Juli 2000)Geschäftsgang für Netzpublikationen, exemplarisch beschrieben für elektronische Zeitschriften. Die Frage der langfristigen Verfügbarkeit (Archivierung) bleibt dabei zunächst unberücksichtigt. Für die Klärung konkreter Einzelprobleme wurde in der BSB eine abteilungsübergreifende Koordinierungsgruppe eingerichtet, die sich einmal monatlich trifft.
Erwerbung1. ErwerbungsprofilNeben der Ausrichtung an den inhaltlichen Auswahlkriterien für gedruckte Zeitschriften definiert sich das Erwerbungsprofil, wie es im Kontext elektronischer Medien verstanden wird, auch über einige formale Kriterien, die sich aus medienspezifischen Besonderheiten ergeben. Dazu zählen einerseits verschiedene Kostenmodelle bzw. das Verhältnis Print / Onlineversion und andererseits der Umfang verfügbarer Information (z.B. Volltexte, Abstracts, Inhaltsverzeichnisse). Derzeitige Erwerbungspraxis der BSB a) Allgemeine Erwerbung
In einigen Fällen bieten Verlage elektronische Parallelausgaben unabhängig vom Printabonnement an. Da das Archivierungsproblem bislang nicht zufriedenstellend gelöst ist, kann ein laufendes Printabonnement derzeit nicht zugunsten der elektronischen Version abbestellt werden. b) Sondersammelgebiete (auf der Basis erweiterter Marktbeobachtung)Die Erwerbungspraxis im Bereich der SSG-Fächer wird auch von der künftigen Förderpolitik der DFG in bezug auf Netzpublikationen abhängen.
Über die Teilnahme an Konsortien werden Zeitschriftenpakete einzelner Anbieter zu speziellen Konditionen bezogen. Erwerbungsabstimmung im Bereich elektronischer Medien wird derzeit auf dem Weg solcher Einkaufsgemeinschaften praktiziert. Dem Abschluß von Konsortialverträgen geht eine Evaluierung der Bestandssituation der Teilnehmerbibliotheken voraus.
2. Erwerbungsunterlagen
3. Lizenzvereinbarungen und VerhandlungenDurch Lizenzverträge werden der Bibliothek lediglich Nutzungsrechte an elektronischen Produkten eingeräumt. So geht es in Verhandlungen um die Gestaltung des Vertrages, um Benützern größtmöglichen Service zu ökonomischen Bedingungen zur Verfügung stellen zu können. Entscheidend sind diese Verträge im Streitfall.
a) Für Bibliotheken vorteilhafte Vertragsklauseln sind jene, die
b) Für Bibliotheken nachteilige Vertragsklauseln sind jene, die
Die Bibliothek erhält im Zuge der Freischaltung von Verlags- oder Agenturseite vorgegebene Vertragsbedingungen, die bisher im großen Ganzen akzeptiert werden. Es existieren zwei gängige Varianten:
a) Lizenz als Vertragsformular: Wird ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, besteht die
Möglichkeit, bestimmte Klauseln vor Unterzeichnung zu klären, zu präzisieren
oder zu streichen, z.B. das Nicht-Akzeptieren von Passwörtern, das Klarstellen von
bibliotheksspezifischen Besonderheiten (walk-in user).
b) Lizenz integriert in das elektronische Produkt: Häufig werden die
Nutzungsbedingungen (meist weniger detailliert als Vertragstexte) in elektronischer Form
dem Bibliothekar bzw. Benützer, einmalig bei der Freischaltung oder zusätzlich
vor jedem Nutzungsvorgang, zur Anerkennung "vorgelegt". Nur bei Bestätigung erhält
man den Volltextzugriff.
3.2 VerhandlungenÜber das beschriebene Prüfen und ggf. Korrigieren der vorgegebenen Lizenzbedingungen hinaus sind in einigen Fällen gezielte Verhandlungen erforderlich. Etwaige Vertragsänderungen werden in einem Addendum abgelegt.3.2.1 KonsortienVerhandlungen zwischen dem Verhandlungsführer des Konsortiums mit den potenziellen Teilnehmerbibliotheken und dem Verlag / der Agentur über besondere Vertragskonditionen für ein Zeitschriftenpaket.3.2.2. Bibliotheksspezifische Besonderheiten
Ultra*-Access Die Technik ermöglicht die Authentifizierung bzw. Registrierung des Benützers vor einem Zugriff auf lizenzierte Volltexte. Berechtigte Personen werden daran anschließend automatisch, versehen mit einer dem Anbieter bekannten IP-Adresse der Bibliothek, an den Anbieter weitergeleitet. Da alle Zugriffe mitprotokolliert werden können, lassen sich Nutzungsstatistiken erstellen und ggf. darauf aufbauend ein Abrechnungsmodul verwenden.
4. FreischaltungDie Freischaltung des Zugriffs auf die elektronischen Zeitschriften bedarf i.d.R. einer Registrierung beim Anbieter. Im Vorfeld dieser Freischaltung müssen mit dem Sachgebiet Lokale IT-Systeme die EDV-technischen Voraussetzungen, z.B. Verfügbarkeit einer speziellen Viewer-Software, geklärt werden.Die Zugangsprüfung beim Verlags- oder Agenturserver kann erfolgen durch:
Falls beim Registrierungsvorgang eine Bestätigung vorgegebener Lizenzbedingun-gen zwingend erforderlich ist, wäre es wünschenswert, dem Anbieter künftig zusätzlich einen bibliothekseigenen Lizenzvertrag zuzuschicken (vgl. dazu 3.1). 4.1 Direktregistrierung beim VerlagVoraussetzung: Print-Abonnement ist über Agentur bestellt und wird vom Verlag direkt ausgelieferta) Registrierung über Subskriptionsnummern
b) Registrierung durch Meldung der IP-Adressen
Nach den bisherigen Erfahrungen deckt sich die Liste der freigeschalteten Zeitschriften, die der Bibliothek in einigen Fällen zugestellt wird, oftmals nicht vollständig mit den tatsächlichen Abonnements, so dass ein weiterer Kontakt mit dem Verlag erforderlich ist. 4.2 Registrierung durch Agentur4.2.1 Agentur als VermittlerBei Nutzung eines Konsolidierungsservice (wie z.B. FAST) ist die Registrierung durch die Agentur zwingend, da die Bibliothek als Kunde anhand der Subskriptions-nummer vom Verlag nicht identifiziert werden kann. Darüber hinaus kann mit der Agentur vereinbart werden, bei den entsprechenden Verlagen laufend den Zugang für alle kostenfreien Online-Versionen von Printzeit-schriften anzufordern. Die Rückmeldung über die Freischaltung sollte über die Agentur erfolgen. Überwachung bzw. Reklamation durch die Bibliothek bleibt aber notwendig, da der Informationsfluss über die Agentur oft unzureichend und zeitlich verzögert ist. 4.2.2 Agentur als AnbieterBei Nutzung eines Agentur-Services wie SwetsnetNavigator oder EbscoOnline wird die Registrierung von Zeitschriften von der Agentur erledigt. Voraussetzung ist, dass das Printabonnement bei der Agentur platziert ist und die Agentur mit dem entspre-chenden Anbieter eine Übereinkunft über den Zugriff über den Agenturserver abgeschlossen hat. Gegebenenfalls müssen einzelne Zeitschriftentitel zwecks Bündelung der Online-Zugriffsmöglichkeit umbestellt werden.Ein regelmäßiger Abgleich der Abonnementdaten durch die Agentur sowie die Überwachung durch die Bibliothek sind erforderlich.
5. Verwaltung und Verzeichnung elektronischer Zeitschriften5.1 EZBBei bereits in der EZB verzeichneten Titeln erfolgt das Hinterlegen der Lizenzinformation (Ampel wird auf "gelb" geschaltet) und das Eintragen der bibliotheksspezifischen Zugriffs-URL in der Erwerbungsabteilung. Ein Ausdruck der EZB-Aufnahme wird in die Katalogabteilung weitergegeben. Bei Neuaufnahmen erfolgt die bibliographische Aufnahme in die EZB und der Eintrag bibliotheksspezifischer Angaben in der Katalogabteilung, welche die entsprechenden Unterlagen von der Erwerbungsabteilung erhält.5.2 Erwerbungsdatenbank zur Dokumentation erwerbungsspezifischer DatenDa SIERA den Anforderungen elektronischer Medien derzeit noch nicht genügt, wird die Möglichkeit der Definition einer eigenen SIKIS-Tabelle für erwerbungsspezifische Angaben mit Verknüpfung zu den entsprechenden bibliographischen Datensätzen geprüft. Mögliche Feldinhalte wären beispielsweise:
5.2 KardexIm Kardex werden nur die Titel lizenzpflichtiger elektronischer Zeitschriften verzeichnet.Bei Bearbeitung im Zeitschriftenlesesaal erfolgt der Eintrag im Kardex nach der Freischaltung in der EZB. Bei Bearbeitung in Erwerbung / Elektronische Medien (E / EM) wird der Titel der elektronischen Zeitschrift an die Erwerbung / Zeitschriftensaal (E / ZS) zum Verzeichnen im Kardex per e-Mail gemeldet. 5.4 Ultra*AccessDie Pflege der Ultra*Access-Administrationsdatenbank beinhaltet folgende Elemente:
6. Laufende "Pflegearbeiten"
7. Aufbereitung und Auswertung von Zugriffsstatistiken (abteilungsübergreifend)
Erschließung8. EZB
9. Neuaufnahme in der ZDB nach ZETA-KonventionenElektronische Zeitschriften werden nach den RAK-NBM und den Bestimmungen der ZETA-Katalogisierungskonventionen primär in der ZDB katalogisiert: http://www.zdb.spk-berlin.de/ejou009/ejou9start.htmParallel zu Printausgaben erscheinende elektronische Zeitschriften erhalten stets eine eigene Titelaufnahme und werden in Fußnotenfeldern mit den Aufnahmen für die Printausgabe verknüpft. In der Titelaufnahme werden die für die elektronische Ressource geltenden materialspezifischen Codes (PICA-Feld 1101, Pos. 1-4), die allgemeine Materialbenennung "Elektronische Ressource" (PICA-Feld 4000) und die URL der Homepage der elektronischen Zeitschrift (PICA-Feld 4085 u) erfasst. Kostenfrei zugängliche elektronische Zeitschriften werden in der Titelaufnahme als solche gekennzeichnet ("Lizenzfrei" im PICA-Feld 4085 z ...). Die Frontdoor-URL kann in der Titelaufnahme angegeben werden.
10. Katalogisierung in BVB-KAThttp://www.bibliothek.uni-augsburg.de/kfe/kkb_ezs.html10.1 BVB-KAT-KurzaufnahmeErstellen einer BVB-KAT-Kurzaufnahme (BIK der erfassenden Bibliothek)Obligatorisch ist die Belegung des Feldes 572z (ZDB-Nummer), um die Überschreibung des BVB-KAT-Titelsatzes durch den ZDB-Titelsatz zu gewährleisten (vgl. KKB (Teil 4), Periodika, S. 4/5). 10.2 Anlegen eines EBB-z-Satzes (BIK 09900039; Kennung 001/Elber)
10.3 Ggf. Erfassen der ZDB-Nummer im EZB-Datensatz (falls bei Erwerbung nicht erledigt)Ob die ZDB-Nummer bereits erfasst wurde, kann dem Ausdruck des EZB-Datensatzes entnommen werden.10.4 Korrigieren eines EBB-z-SatzesIm wesentlichen handelt es sich dabei um das Ändern der Matrix,
10.5 SacherschließungÜbernahme bereits vorhandener Schlagwortketten oder der Schlagwortketten der Printausgabe mit Ergänzen des Formschlagworts "Online-Publikation"bzw. Weitergabe des BVB-KAT-Ausdrucks an den Schlagwortkatalog
Benützung11. Zugriff auf elektronische ZeitschriftenDer Zugriff auf elektronische Zeitschriften kann erfolgen
Die Möglichkeit eines externen Zugriffs auf die Volltexte ist abhängig von speziellen lizenzrechtlichen Vereinbarungen mit den einzelnen Verlagen. Weitere Voraussetzung ist die Authentifizierung über eine Benützernummer. Die Kontrolle der Zugangsberechtigung kann durch den Einsatz von Ultra*Access gewährleistet werden. Probleme ergeben sich durch potenzielle Änderungen von Links und dadurch, dass der langfristige Zugriff auf elektronische Zeitschriften derzeit nicht gesichert ist.
12. Aufgaben der Benützungsabteilung12.1 Information der Benützer und Mitarbeiter
12.2 Erstellen von schriftlichen und elektronischen Informationsmaterialien
12.3 Fernleihe und DokumentlieferungDie Lieferung elektronischer Dokumente über Fernleihe, "Schriftliche Auskunft" und Dokumentlieferung erfolgt unter Beachtung der geltenden Lizenzbedingungen. Eine elektronische Weitergabe (z.B. PDF-Dateien) ist in den Lizenzverträgen in der Regel nicht gestattet (vgl. 3.2.2).Für die Fernleihe und Dokumentlieferung per Post, Fax oder auf elektronischem Weg (e-Mail, FTP) muss auf die gedruckte Ausgabe zurückgegriffen werden. In einigen Fällen ist die Verwendung eines Datenbankausdrucks zum Zweck der Fernleihe und Dokumentlieferung gestattet.
Die elektronischen Volltexte ausgewählter Zeitschriften in den Sondersammelgebieten der
BSB (Geschichte, Klassische Altertumswissenschaft, Vor- und Frühgeschichte,
Musikwissenschaft) können gegen Entgelt bestellt werden. Dabei haben externe Nutzer
durch den Einsatz von Ultra*Access direkten und unmittelbaren Online-Zugriff auf die
gewünschten elektronischen Aufsätze. Aufgrund lizenzrechtlicher Vorgaben der
Verlage dürfen diese Aufsätze mit wenigen Ausnahmen nur Nutzern mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland zugänglich gemacht werden. Eine aktuelle Titelliste ist
über die Homepage der BSB erreichbar:
EDV13. AllgemeinesDie EDV-Organisation der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) erfolgt durch das Sachgebiet Lokale IT-Systeme (Z/IT) in der Zentralabteilung. Es versorgt die gesamte BSB mit Ausnahme der Abteilung BVB mit DV-relevanter Infrastruktur.Die Bereitstellung von DV-Infrastruktur für den Zugang zu Netzpublikationen ist in diesem allgemeinen Auftrag enthalten. Z/IT stellt also alle notwendigen Geräte, Software allgemeiner Natur, logische Netze sowie die Leitungswege mit den entsprechenden allgemein-technischen und sicherheitstechnischen Beregelungen zur Verfügung. Z/IT wartet alle einschlägigen Anlagen und hält Software auf einem aktuellen Stand. Nötigenfalls schließt Z/IT Wartungsverträge und Software-Pflegeverträge ab, ruft ggf. Leistungen daraus ab und kontrolliert diese. Die nötigen Haushaltsmittel werden von Z/IT berechnet und in die Haushaltsplanungen eingebracht.
14. Spezifika der NetzpublikationenZ/IT stellt software- und hardwareseitig Gateways und Server zur Verfügung und beteiligt sich an der Entwicklung und Weiterentwicklung und Implementierung entsprechender Software (z.B. Viewer Software, Ultra*Access). Z/IT berät die mit der Bereitstellung von Netzpublikationen befassten Personen in allen Fragen, die diese an Z/IT diesbezüglich herantragen. Z/IT ist an der Erarbeitung von Wartungskonzepten beteiligt und führt die dazu notwendigen Verhandlungen mit den Anbietern der Soft- und Hardware.Z/IT klärt technische Probleme auf der Ebene Netz-/ Systemadministration zwischen den Anbietern elektronischer Ressourcen offsite (z.B. e-journals) und den Verwaltern solcher Systeme onsite (z.B. CD-Netz; Website). Z/IT berät die mit der Bereitstellung von Netzpublikationen befassten Personen bei Problemen der Anwender als Second Level Support und organisiert erforderlichenfalls Schulungen. Z/IT überwacht die einschlägigen Systeme und plant entsprechend dem technischen Fortschritt und den sich ändernden Anforderungen an Kapazität und Performanz. Z/IT ist für die technischen Schnittstellen zum BVB zuständig.
© BSB München 21.08.2000 webmaster@bsb-muenchen.de |
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