Ausgenommen von dem besonders personal- und kostenintensiven Leihverkehr sind:
- Werke, die am Ort vorhanden sind (dazu gehören auch Werke, die zur Zeit verliehen, kurzfristig nicht auffindbar sind oder zum Präsenzbestand zählen)
- Werke, die elementare oder rein praktische Kenntnisse vermitteln (z.B. Unterhaltungs-, Hobbyliteratur, neue Reiseführer, Lehr- und Sachbücher)
- Werke, die im Buchhandel zu einem Preis bis EUR 15.- erhältlich sind
- Loseblattausgaben
- Zeitungsbände und andere großformatige Werke
- Neuerscheinungen, mit deren Ausleihbarkeit noch nicht gerechnet werden kann (Zeitraum bis etwa zehn Monate nach dem Erscheinen; gilt nicht für Zeitschriften!)
- Diplom-, Magister- und Examensarbeiten
- DIN-Normen
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Bibliotheken meistens am Ort viel benutzte Werke, Bestände aus Handbibliotheken und Lesesälen und besonders wertvolle, schützenswerte und alte Werke nicht in den Fernleihverkehr geben. Dies gilt auch für Werke in schlechtem Erhaltungszustand.

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