Die Pflichtstückablieferung
hat in Bayern eine bis in das Jahr 1663 zurückreichende Tradition. Sie wurde zuletzt durch das
"Gesetz über die Ablieferung von Pflichtstücken" vom 6.8.1986 geregelt, das erstmals für besonders teure Werke in kleiner Auflage eine Entschädigung vorsieht.
Das Ziel der Pflichtablieferung aus der Produktion der kommerziellen Verlage und der Selbstverleger ist es, mit diesen Veröffentlichungen einen wesentlichen Teil des in Bayern entstehenden Kulturgutes möglichst umfassend zu sammeln und der Nachwelt zu erhalten.
Pflichtstücke sind an folgende Anschrift zu liefern:
Bayerische Staatsbibliothek
Ludwigstr. 16
80539 München
Verleger, die persönlich anliefern und eine titelgenaue Abgabebestätigung benötigen, vereinbaren bitte einen Termin mit der Pflichtstelle.
Eines der beiden jeweils abzuliefernden Exemplare behält die Bayerische Staatsbibliothek, das zweite leitet sie nach dem Regional- bzw. Fachprinzip an eine andere bayerische Bibliothek weiter.
Anfragen zur Pflichtablieferung richten Sie bitte an
Frau Dr. Nina Balz
Tel.: ++49 89 28638-2365 oder
Frau Renate Peters,
Tel.: ++49 89 28638-2306
unberechneter.zugang@bsb-muenchen.de.
Die Pflichtexemplare spielen eine quantitativ wie qualitativ herausragende Rolle, da München neben New York die Verlagsstadt mit der höchsten Buchproduktion der Welt ist. Jährlich wird der Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek durch die Pflichtstückablieferung um ca. 50.000 Bände vermehrt.
Die Bayerische Staatsbibliothek erprobt derzeit in Kooperation mit dem Leibniz-Rechenzentrum die
Ablieferung, Erschließung und Archivierung digitaler Veröffentlichungen. Dieses Projekt ist mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels/Bayern abgestimmt und wird von ausgewählten Verlagen mitgetragen sowie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert. Die Bayerische Staatsbibliothek ist daran interessiert, weitere auf freiwilliger Basis abgelieferte elektronische Veröffentlichungen einzuarbeiten.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an
pflicht@bsb-muenchen.de.