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Originalerhaltung

Originalerhaltung bedeutet die Konservierung der physischen Substanz der Werke. Sie ist grundsätzlich vorgesehen
  • für alle Werke vor 1840,
  • für alle Werke von Intrinsischem Wert (d.i. der Mehrwert eines Werkes gegenüber dem bloßen Informationsgehalt, z.B. bei Erstausgaben, Werken mit handkolorierten Abbildungen, bibliophilen Werken)
  • für Werke von dauerhaftem Wert, wenn das Papier zwar vergilbt, aber noch nicht brüchig ist.
Es geht dabei vor allem um die große Menge der Bestände aus der Zeit nach 1840, als industriell aus Holzschliff mit Harzleimung hergestelltes Papier an die Stelle des handgeschöpften Papiers aus Textilabfällen (Hadernpapier) trat. Von den rund 3,8 Mio. durch Papierzerfall bedrohten Bänden sind etwa die Hälfte, d.h. 1,7 Mio. Bände, mehr oder weniger stark vergilbt, aber noch nicht brüchig. Sie können durch Verfahren der maschinellen Entsäuerung im Original erhalten werden. Dabei wird durch chemische Maßnahmen der pH-Wert vom sauren in den alkalischen Bereich angehoben, die künftige Säurebildung durch die Einbringung einer alkalischen Reserve verlangsamt und so die Restlebensdauer des Werkes erheblich verlängert. Die Bayerische Staatsbibliothek lässt die Entsäuerung bei Spezialfirmen durchführen. Falls das Papier bereits brüchig ist, aber das Werk wegen seines intrinsischen Wertes im Original erhalten werden soll, kommt als Erhaltungsmethode vor allem die (maschinelle) Papierspaltung in Frage. Hierbei wird das Papier in zwei Hälften gespalten, ein hauchdünnes langfaseriges Papier dazwischen geklebt und somit stabilisiert. Dieses sehr teure Verfahren kann nur in wenigen Fällen angewandt werden.