Allgemeines
Die Nutzung des Bildarchivs richtet sich, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, nach der
Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18. August 1993 (GVBl S. 635). Insbesondere wird auf §9 Abs.4 und §24 hingewiesen. Die Benutzung bedarf einer besonderen Vereinbarung, ist genehmigungs- und in der Regel kostenpflichtig.
Die Bayerische Staatsbibliothek stellt Bildmaterial grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Abweichende Regelungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt
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