Fotoaufträge und Aufträge für Reproarbeiten aus den Beständen der Abteilung werden bei der Eingangskontrolle im Lesesaal entgegengenommen oder können schriftlich - konventionell per Post oder per
E-Mail - erteilt werden. Ein Reproduktionsauftrag kann abgelehnt werden, wenn diesem konservatorische oder rechtliche Gründe entgegenstehen.
Bitte teilen Sie uns in jedem Fall Ihre genaue Postanschrift mit, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.
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Die Preise für Fotoarbeiten entnehmen Sie bitte der Liste:
Entgelte für Vervielfältigungen.
Die Entgelte werden auf Grundlage von § 12 Abs. 2 und 3 der
Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18. August 1993 (GVBl S. 635) erhoben. Die Entgeltordnung betrifft Vervielfältigungen, mit denen die Bayerische Staatsbibliothek beauftragt wird.
Die gegebenenfalls für eine Veröffentlichung (Reproduktion, Reprint etc.) zu entrichtenden Gebühren sind eigens geregelt (
Reproduktionsgebühren).
Auch für Handschriften, Alte und Seltene Drucke setzt die Bayerische Staatsbibliothek ab sofort primär auf die
Digitalisierung, um Aufträge für Kopien und Sekundärformen zu erfüllen.

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