Das Referat besteht aus den Organisationsbereichen Informationsdienste und Ortsleihe.
Informationsdienste
Aufgabe der Informationsdienste ist die kompetente Vermittlung der umfangreichen Bestände und Informationsressourcen der Bayerischen Staatsbibliothek. Die Mitarbeiter des Sachgebiets „Auskunftsdienste und Informationsblätter“ stehen an den drei Informationsstellen in der Bibliothek (im EG, im Allgemeinen Lesesaal, im Zeitschriftenlesesaal) zu persönlichen Beratungsgesprächen bereit. Über die Telefon-Auskunft sowie über die schriftliche Auskunft (Virtuelles Auskunftssystem QuestionPoint, E-Mail-Auskunft, Brief, Fax) werden Hilfestellungen und Beratungsleistungen für Benutzer außerhalb der Bibliothek angeboten. Dem Sachgebiet sind außerdem der Signierdienst (Bestandsermittlung in den BSB-Katalogen und Verbünden) und die Merkblattredaktion (Erstellen von Informationsblättern zur Auslage im Haus) angegliedert.
Die Mitarbeiter des Sachgebiets „Führungen und Benutzerschulungen“ sind einerseits verantwortlich für die Einführung der Nutzer in die Spezifika des Hauses und den Umgang mit den Katalogen und anderen elektronischen Medien, andererseits für die Präsentation des Hauses nach außen durch Führungen für Delegationen oder (bei öffentlichen Veranstaltungen) für ein breites Publikum. Leitgedanke bei der Informationsvermittlung in allen genannten Bereichen ist stets auch die Förderung der Informationskompetenz der Benutzer, d.h. die Hilfe zur Selbsthilfe.
In den Sonderabteilungen der Bayerischen Staatsbibliothek gibt es eigene Informationsmitarbeiter, die Auskünfte über die speziellen Bestände dieser Abteilungen erteilen. Sie sind nicht in den Organisationsbereich Informationsdienste integriert.
>/div>
Ortsleihe (Ausleihe von Medien nach Hause)
Bücher und audiovisuelle Medien können nach Hause oder in die Lesesäle entliehen werden. Dazu sind der Katalog der Bayerischen Staatsbibliothek sowie das Bestell- und Ausleihsystem über das hauseigene Bibliotheksportal
In der Ortsleihe erfolgt die Abwicklung der Ausleihe von Werken nach Hause. Bei der Ortsleihe ist auch die
Zulassung zur Benutzung organisatorisch verankert.
Zur Lesesaalleihe siehe unter
Lesesäle

NACH OBEN
DRUCKVERSION