Die Benutzung der Bayerischen Staatsbibliothek richtet sich grundsätzlich nach der
Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) in der Fassung vom 18. August 1993 (GVBl S. 635).
Die nachfolgende Hausordnung regelt darüber hinaus einige Verhaltensweisen in den Räumen und Außenanlagen der Bibliothek.
Der Generaldirektor übt das Hausrecht aus. Er kann andere Bibliotheksbedienstete mit der Wahrnehmung des Hausrechts beauftragen.
Weisungen des Bibliothekspersonals ist zu folgen. Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann des Hauses verwiesen und - befristet oder auf Dauer - von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Die nachfolgende Hausordnung regelt darüber hinaus einige Verhaltensweisen in den Räumen und Außenanlagen der Bibliothek.
Der Generaldirektor übt das Hausrecht aus. Er kann andere Bibliotheksbedienstete mit der Wahrnehmung des Hausrechts beauftragen.
Weisungen des Bibliothekspersonals ist zu folgen. Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann des Hauses verwiesen und - befristet oder auf Dauer - von der Benutzung ausgeschlossen werden.
1. Aufenthalt im Bibliotheksgebäude
Der Aufenthalt in der Bibliothek ist nur während der regulären Öffnungszeiten gestattet.
2. Verhalten in der Bibliothek
Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass
Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass
- niemand in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt wird,
- andere nicht behindert oder gefährdet werden,
- der Bibliotheksbetrieb nicht gestört wird,
- Bücher und andere Medien sowie die Einrichtungen der Bibliothek nicht beschädigt werden.
Benutzer haften für die von ihnen verursachten Schäden.
3. Mitbringen von Tieren
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
4. Garderobe
Mäntel, Anoraks, Jacken, die überwiegend im Freien getragen werden, Taschen, Mappen, Laptoptaschen etc. sind vor Betreten der Lesesäle und der Buchbereitstellung in der Ortsleihe in Schließfächern unterzubringen. Den Tatsachenentscheidungen des Kontrollpersonals hinsichtlich der erlaubten Kleidung und der Taschen ist Folge zu leisten. Die Schließfächer sind täglich beim Verlassen der Bibliothek zu leeren. Für die Garderobe oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände haftet die Bibliothek nicht.
5. Essen, Trinken, Rauchen
In den Lesesälen, dem Bereich der Ausleihe sowie den Katalog- und Ausstellungsbereichen sind Essen und Trinken sowie die Mitnahme von Esswaren und Getränken nicht erlaubt.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht im gesamten Haus, einschließlich der Außentreppe, Rauchverbot.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht im gesamten Haus, einschließlich der Außentreppe, Rauchverbot.
6. Verwendung eigener Geräte
Laptops dürfen nur an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen benutzt werden. Die Benutzung von Mobiltelefonen, Audiogeräten (z.B. MP3-Player) ist nur in der Eingangshalle (nicht im Treppenhaus!), im Garderobenbereich und in der Cafeteria gestattet. In allen anderen Gebäudeteilen dürfen nur ausgeschaltete Mobiltelefone mitgeführt werden.
Nicht gestattet ist in den Lesesälen die Verwendung eigener technischer Geräte, die zur Anfertigung von Reproduktionen geeignet sind, wie Fotoapparate, Digitalkameras, Fotohandys, Scanner, Videogeräte etc. Die Mitnahme sonstiger technischer Geräte muss durch die Bibliothek besonders genehmigt werden.
Nicht gestattet ist in den Lesesälen die Verwendung eigener technischer Geräte, die zur Anfertigung von Reproduktionen geeignet sind, wie Fotoapparate, Digitalkameras, Fotohandys, Scanner, Videogeräte etc. Die Mitnahme sonstiger technischer Geräte muss durch die Bibliothek besonders genehmigt werden.
7. Filmen und Fotografieren
Foto-, Film- und Femsehaufnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung. Diese wird bei Aufnahmen von Bibliotheksbeständen durch die zuständige Abteilung, bei Aufnahmen von Räumlichkeiten durch die Direktion erteilt.
8. Reservierung von Arbeitsplätzen
Die Reservierung von Arbeitsplätzen in den Lesesälen ist nicht gestattet. Arbeitsplätze, die mit Büchern und/oder persönlichen Gegenständen belegt sind und eine Stunde nicht genutzt werden, können vom Personal anderen Benutzern zugewiesen werden. Die Gegenstände werden eingezogen bzw. beiseite geschoben. Die Bibliothek übernimmt für Beschädigungen und Verluste keinerlei Haftung.
9. Führungen durch Dritte
Führungen durch Dritte sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Abteilung für Benutzungsdienste erlaubt.
10. Anbringen von Plakaten u.ä.
Informationsmaterialien dürfen nur mit Zustimmung der Direktion und nur an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden.
11. Fundsachen
Fundsachen sind an der Pforte abzugeben. Nicht abgeholte Fundsachen und alle aus nicht fristgerecht geräumten Schließfächern entnommenen Gegenstände werden gemäß BGB (§§ 978 ff) vorläufig verwahrt und ggf. versteigert.
12. Kontrollen. Ausweispflicht
Die Bibliothek ist berechtigt, Kontrolleinrichtungen zu installieren und Kontrollen durch das Bibliothekspersonal durchzuführen; dies gilt insbesondere für mitgeführte Gegenstände. Auf Aufforderung durch das Bibliothekspersonal haben sich die Benutzer mit Hilfe gültiger Dokumente auszuweisen.
13. Gefahren- und Brandfall, Erste Hilfe
Das aushängende Merkblatt "Verhalten im Brandfall" und die ergänzenden Hinweise sind zu beachten.
Notarzt und Rettungsdienst können jederzeit über die Pforte in der Eingangshalle (Tel. 2220) alarmiert werden; sie ist rund um die Uhr besetzt.
München, Februar 2009
Dr. Rolf Griebel
Generaldirektor
Dr. Rolf Griebel
Generaldirektor

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