Der Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste (FaMI) ist seit dem 01.08.1998 staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft.
Die Bayerische Staatsbibliothek ist für den Bereich des öffentlichen Dienstes in Bayern zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (§§ 71ff. BBiG) und nimmt die entsprechenden Aufgaben (§§ 76ff. BBiG) im Rahmen der betrieblichen Ausbildung wahr. Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Fachrichtung Bibliothek im öffentlichen Dienst. Für die Auszubildenden an den Bibliotheken in Trägerschaft des Bundes (für Bayern: Deutsches Patent- und Markenamt München, Bundespatentgericht München, Bundesfinanzhof München, Bundesamt für Migration, Nürnberg) ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständige Stelle.
Die Bayerische Staatsbibliothek ist für den Bereich des öffentlichen Dienstes in Bayern zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (§§ 71ff. BBiG) und nimmt die entsprechenden Aufgaben (§§ 76ff. BBiG) im Rahmen der betrieblichen Ausbildung wahr. Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Fachrichtung Bibliothek im öffentlichen Dienst. Für die Auszubildenden an den Bibliotheken in Trägerschaft des Bundes (für Bayern: Deutsches Patent- und Markenamt München, Bundespatentgericht München, Bundesfinanzhof München, Bundesamt für Migration, Nürnberg) ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständige Stelle.
Berufsbild FaMI
Dualer Ausbildungsberuf der/des FaMI mit Spezialisierung für die fünf Fachrichtungen:
- Archiv
- Bibliothek
- Information und Dokumentation
- Bildagentur
- Medizinische Dokumentation
Da die Ausbildung immer nur in einer Fachrichtung möglich ist, müssen sich Bewerberinnen und Bewerber schon vor der Bewerbung für eine der Spezialisierungen entscheiden. Auch wenn Ausbildungsbetriebe für verschiedene Fachrichtungen ausbilden, ist jede einzelne Ausbildung nur in einer Fachrichtung zu absolvieren.
Ausbildungsbetriebe
- öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken
- Spezialbibliotheken
FaMIs der Fachrichtung Bibliothek können nach ihrer Ausbildung beispielsweise tätig werden in
- großen wissenschaftlichen Universalbibliotheken,
- Hochschulbibliotheken,
- großstädtischen Bibliothekssystemen,
- Gemeindebibliotheken,
- Spezialbibliotheken,
- Firmenbibliotheken,
- staatlichen und kirchlichen Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen.
Ihre Aufgaben liegen im Bereich Benutzungs- und Auskunftsdienst und im Bereich der Beschaffung und der Katalogisierung von Medien. Mitwirkend oder selbständig übernehmen sie Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Verwaltungsangelegenheiten bis hin zur Leitung einer kleinen Gemeindebibliothek.

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