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Die Säkularisation und ihre Bedeutung für die Bayerische Staatsbibliothek

Der Begriff Säkularisation als Einziehung und Verwendung von Gütern, die kirchlichen Eigentümern gehörten, ist nicht auf die ersten Jahre nach 1800 allein beschränkt. Einzug von kirchlichen Gütern hat es schon im römischen Reich gegeben und wurde im Mittelalter und der Neuzeit immer wieder praktiziert. Nach den Säkularisationen im Gefolge der Reformation verfügte etwa Kaiser Joseph II. von Österreich im Rahmen eines weitgehenden Reformprogramms die Aufhebung von 800 Klöstern in den habsburgischen Erblanden, in Frankreich wurden noch unter der Monarchie ungefähr 400 Klöster aufgehoben. Auch in geistlichen Staaten kam es zu Aufhebungen von kirchlichem Besitz, so im Erzbistum Mainz und sogar im Kirchenstaat. Als der Papst 1773 den Jesuitenorden verbot, waren in Europa und Amerika weit über tausend Niederlassungen betroffen. Kurfürst Karl Theodor (1777–1799) setzte im Einvernehmen mit der Kurie erste Säkularisationen in Bayern durch: Zur Versorgung fürstlicher Günstlinge schuf er einen eigenen Zweig des Malteserordens, zu dessen Unterhalt das Vermögen des Jesuitenordens herangezogen wurde. Ähnliches gilt für die Aufhebung des Augustinerchorherrenstifts Indersdorf im Jahre 1785.
 
Als Säkularisation im engeren Sinne verstehen wir aber erst das Geschehen, das durch den Friedensschluss von Lunéville (1801) bedingt war. Dadurch war die Existenz der geistlichen Staaten im deutschen Reich grundsätzlich in Frage gestellt. Als Entschädigungen für Verluste deutscher Fürsten auf linksrheinischem Gebiet waren Säkularisierungen und Mediatisierungen, Aufhebungen geistlicher und weltlicher Reichsstände, im rechtsrheinischen Staatsgebiet geplant. 1803 verfügte der Reichsdeputationshauptschluss die Aufhebung der meisten geistlichen und weltlichen Fürstentümer. Mit diesem materiellen Verlust verlor die Kirche zugleich auch den Einfluss auf die Bildungseinrichtungen in Deutschland.
 
Welche Auswirkungen hatte die Säkularisation auf die bayerischen Bibliotheken, speziell die Staatsbibliothek?
Die entscheidenden Beratungen bezüglich einer Säkularisation in Bayern wurden in der kurfürstlichen Regierung schon 1801 geführt, denn am 10. September 1801 empfahl Maximilian Joseph Graf von Montgelas als bayerischer Minister in einer Denkschrift die Aufhebung der bayerischen Klöster. In Folge davon ließ der Kurfürst Max IV. Joseph 1802 die Klöster der Bettelorden aufheben. Bayern besetzte im selben Jahr schon im Vorgriff auf den Reichdeputationshauptschluss die reichsunmittelbaren Hochstifte Augsburg, Bamberg Freising und Würzburg. Am 17. Februar 1803 verfügte der Kurfürst die Untersuchung der Bibliotheken durch „Sachverständige“. Unter der Leitung des Generallandesdirektionsrats Johann Christoph von Aretin besorgten die Bibliothekare Johann Baptist Bernhard von der Hofbibliothek, Paul Hupfauer von der Universitätsbibliothek Landshut und andere diese Aufgabe. Man kam in den gemeinsamen Beratungen überein, „alle merkwürdigen Handschriften“ an die Münchener Hofbibliothek schaffen zu lassen, „minder bedeutende“ sollten an die Universitätsbibliothek nach Landshut kommen. Die Bücher, die in den Klöstern zurückblieben, wurden eigens inventarisiert. Exemplare „abergläubischen oder sonst verderblichen Inhalts“ sollten dem Lokalkommissar angezeigt und nicht versteigert werden.
 
Die Kommissare visitierten insgesamt 69 Klöster und ließen die Bibliothekbestände (unter anderem auch technische Geräte) auf Pferdewagen oder auf dem Wasserweg an den Bestimmungsort bringen, um eine baldige Benutzbarkeit gewährleisten zu können. Bedeutende Werke kamen in dieser Zeit an die Hofbibliothek: das Breviarium Alarici, das  Perikopenbuch Heinrichs II., das Sakramentar Heinrichs II., der  Heliand und zwei Exemplare der  Gutenberg–Bibel (aus dem Kloster Andechs). Die Bücher, die nicht ausgewählt wurden, bildeten den Grundstock für die Provinzialbibliotheken etwa in Dillingen, Passau, Neuburg und anderen Orten. Die starke Konzentrierung des Buchbestands auf wenige Bibliotheken neben der Hof- und Staatsbibliothek führte zu einer deutlichen Erleichterung bei der Beschaffung des Arbeitsmaterials, das jedem bei nachgewiesener wissenschaftlicher Befähigung zugänglich war.
 
Für die Münchner Hofbibliothek stellte das Säkularisationsgut eine enorme Bereicherung ihres Bestandes dar: um 1800 besaß sie rund 70 000 Bände, darunter knapp 2000 Handschriften, dieser Besitz stieg danach um das Sechsfache an. Allein aus dem Kloster Tegernsee wurden rund 1500 Bände Manuskripte nach München gebracht. Aus insgesamt 92 Klöstern erhielt die Hofbibliothek zwischen 1799 und 1802 1466 Handschriften und etwa 35000 Bände Drucke. Nach dieser Zeit kamen aus den Klöstern Tegernsee und Benediktbeuern 2110 Handschriften und 3500 Bände Drucke nach München. Erweitert wurde der Schatz durch die Bestände des reichen Benediktinerklosters St. Emmeram in Regensburg mit 1100 Manuskripten. Mitte des 19. Jahrhunderts waren an der Hof- und Staatsbibliothek 22000 Hand-schriften vorhanden. Die Zahl hatte sich damit gegenüber dem Jahr 1800 verelffacht. Moderne Schätzungen gehen heute davon aus, dass zwischen 1773 und 1817 ca. 450000 Bände den Bestand der Hofbibliothek erweiterten. Das Geschehen der Säkularisation hatte ihr so die erste Stelle unter den deutschen Bibliotheken der damaligen Zeit zugewiesen und noch heute besitzt sie die „größte Handschriftensammlung im deutschen Sprachraum“.
 
Literatur (in Auswahl):
  • Ruf, Paul: Säkularisation und Bayerische Staatsbibliothek. Bd. I, 1962;
  • Handbuch der bayerischen Geschichte. Hsg. von Max Spindler, Band 4, Teilband 1, 2., völlig neu bearb. Auflage von Alois Schmid. München 2003 - 2007;
  • Schrepf, Eva: Die Bayerische Hofbibliothek (Staatsbibliothek) 1803-1843. Versuch einer Skizze ihrer Geschichte. München 1989;
  • Engel, Hermann: Die Endphase der Säkularisation in den bayerischen Klosterbibliotheken. Hofbibliothekar Aretin als Vorkämpfer öffentlicher Bibliotheken. In: Bibliotheksforum Bayern 22 (1994), S. 44 – 56;
  • Hacker, Rupert: Bestandsgeschichte der Bayerischen Staatsbibliothek. In: Beiträge zur Geschichte der Bayerischen Staatsbibliothek. Hsg. von Rupert Hacker. München 2000, S. 377 – 397;
  • Kudorfer, Dieter: Die Säkularisation und das Bibliothekswesen – Traditionsbruch und Neuanfang für die Wissenschaft. In: Lebendiges Büchererbe. Säkularisation, Mediatisierung und die Bayerische Staatsbibliothek. München 2003, S. 9 – 20;
  • Jahn, Cornelia: Mühsam erworbene Schätze – Der Ablauf der Büchersäkularisation. In: Lebendiges Büchererbe. Säkularisation, Mediatisierung und die Bayerische Staatsbibliothek. München 2003, S. 21 – 46;
  • Schmid Alois (Hsg.): Die Säkularisation in Bayern 1803. In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte, Beiheft B 23, 2003;
  • Steger, Christian Karl: Die Säkularisation 1802/1803 in Bayern. Vorbereitung und Durchführung. Univ., Dipl.-Arb. Bamberg 2003