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Bibliothekarische Ausbildung in Bayern

Es gibt - abhängig von den schulischen Voraussetzungen – drei bibliothekarische Ausbildungen im Beamtenverhältnis sowie eine nach dem Berufsbildungsgesetz.
Die bibliothekarischen Ausbildungsstätten für die Ausbildung im Beamtenverhältnis sind die  Bayerische Bibliotheksschule und der  Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachrichtung Bibliothekswesen in München. Die Ausbildungen im Beamtenverhältnis sind verbunden mit folgenden Dienstbezeichnungen:
 Höherer Dienst: Bibliotheksreferendarin bzw. Bibliotheksreferendar
 Gehobener Dienst: Bibliotheksinspektoranwärterin bzw. Bibliotheksinspektoranwärter
 Mittlerer Dienst: Bibliothekssekretäranwärterin bzw. Bibliothekssekretäranwärterin
 
Die Auszubildenden werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und erhalten Anwärterbezüge.
 
Für die Ausbildung des mittleren und höheren Bibliotheksdienstes ist ausschließlich die Bayerische Bibliotheksschule zuständig. In Bezug auf die Ausbildung des gehobenen Dienstes sind die Aufgaben geteilt: Für die theoretischen Fachstudienabschnitte sind die Anwärterinnnen bzw. Anwärter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern zugewiesen, die Bayerische Bibliotheksschule ist für die beiden berufspraktischen Studienabschnitte und für die Durchführung der Zwischen- und Anstellungsprüfung verantwortlich.
 
In allen drei Laufbahnen nehmen an der theoretischen Ausbildung und an den Abschlussprüfungen auch Anwärterinnen bzw. Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare aus anderen Bundesländern, mit denen entsprechende Abkommen existieren, teil. 
 
 
Neben der Ausbildung für die Beamtenlaufbahn im Bibliothekswesen gibt es vorwiegend an öffentlichen und einigen wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern auch die Möglichkeit der dualen Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (FaMI) der Fachrichtung Bibliothek. Hierfür ist die Bayerische Staatsbibliothek"Zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz.