Das Sachgebiet Bestandsschutz/Wiederbindungen befasst sich planmäßig mit der Reparatur oder dem Neubinden von Werken ab 1801 mit Ausnahme der jeweils letzten zehn Erwerbungsjahre. Die Selektion erfolgt aufgrund systematischer Durchsicht bestimmter Fächer oder aufgrund der aus der Benützung entnommenen Schadensfälle. Wiederbindungen und umfangreiche Reparaturen werden von Buchbinderfirmen ausgeführt. Einfachere Reparaturen sowie das Heften einlagiger Werke werden in der Hausbuchbinderei vorgenommen.
Für das Restaurieren der Originaleinbände bis zum Jahre 1800 und für wertvolle Einbände aller Epochen ist das
Institut für Buch- und Handschriftenrestaurierung zuständig, für das Binden der Neuerwerbungen die Einbandstelle der Erwerbungsabteilung.
Für das Restaurieren der Originaleinbände bis zum Jahre 1800 und für wertvolle Einbände aller Epochen ist das

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