Aufgrund der Empfehlungen des Landeskonzepts Erhaltung, Archivierung und Aussonderung von Druckschriften in Bayern gelten an der Bayerischen Staatsbibliothek folgende Grundsätze der Bestandserhaltung:
- Entsprechend ihrer Funktion als Landesbibliothek hat die Bayerische Staatsbibliothek die Aufgabe, grundsätzlich alle vorhandenen Medien von dauerhaftem Wert zu erhalten, sei es im Original oder in einer Sekundärform.
- In der Regel wird bei jedem Werk – außer bei besonders bedeutsamen Werken, die stets im Original erhalten werden – nur eine Erhaltungsmaßnahme (Originalerhaltung oder Erstellung einer Sekundärform) durchgeführt. Lediglich Einbandmaßnahmen werden gegebenenfalls zusätzlich vorgenommen.
- Das Erhaltungsprofil der Bayerischen Staatsbibliothek richtet sich nach dem Erwerbungsprofil; das bedeutet, welche Werke vorrangig saniert werden, wird bestimmt durch den Sammelauftrag der Bayerischen Staatsbibliothek.
- Die Erhaltung des Originals ist nach Möglichkeit der Erstellung einer Sekundärform vorzuziehen. Hierbei geschieht die Auswahl der mit Vorrang zu sanierenden Werke nach der inhaltlichen Wertigkeit gemäß dem Sammelauftrag der Bayerischen Staatsbibliothek (Bavarica, Sondersammelgebiete).

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