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Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss wird als Gremium von der zuständigen Stelle errichtet. Ihm gehören 18 Mitglieder mit ihren jeweiligen Stellvertretern an. Je 6 sind Beauftragte der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Lehrkräfte. Die Lehrkräfte besitzen eine beratende Funktion.
Der Ausschuss erarbeitet Vorschläge und Stellungnahmen. Er hat auf eine kontinuierliche Entwicklung der Qualität hinzuwirken.
Angelegenheiten, in denen der Berufsbildungsausschuss zu hören ist, sind beispielsweise:

Erlass von Verwaltungsgrundsätzen über
  • die Eignung von Ausbildungsbibliotheken
  • das Führen schriftlicher Ausbildungsnachsweise
  • die Verkürzung der Ausbildungsdauer
  • die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
  • die Durchführung der Prüfungen
  • die Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung