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Ausbildungsbibliotheken

Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken sind als  Ausbildungsstätten geeignet, wenn sie in der Lage sind, Auszubildenden die im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Kann eine Bibliothek dies allein nicht leisten, besteht die Möglichkeit in einem Verbund mit anderen Bibliotheken zu kooperieren.
Die Bibliothek hat die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine fachlich und pädagogisch fundierte Ausbildung zu schaffen.
Zu diesen Voraussetzungen zählt auch der Besitz des Ausbildereignungsscheins des Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der Bibliothek, die hauptsächlich mit der Ausbildung beauftragt ist. Nach  aktueller Rechtslage gilt diese Bestimmung für alle Ausbildenden, die nach dem 01. August 2009 neu mit der Ausbildung beginnen (siehe dazu auch Paragraph 7 bzw. 6, Absatz 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung).
Derzeit bilden in Bayern über  40 Bibliotheken aus. Den größten Anteil bilden öffentliche Bibliotheken. Unter den wissenschaftlichen Bibliotheken bilden neben einer Fachhochschulbibliothek auch zwei Max-Planck-Institute und eine Diözesanbibliothek Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste aus.

 Muster eines Berichtsheftes