Dem Generaldirektor obliegt die Leitung der Bayerischen Staatsbibliothek. Er repräsentiert die Bayerische Staatsbibliothek und das bayerische Bibliothekswesen nach außen und fördert die Kooperation der Bibliotheken Bayerns.
Der Generaldirektor sorgt dafür, dass die Bayerische Staatsbibliothek nach außen als Einheit auftritt. Er bestimmt die Ressourcen- und Geschäftsverteilung, führt die Dienstaufsicht und ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten der Bayerischen Staatsbibliothek sowie der Beschäftigten der nachgeordneten regionalen Staatlichen Bibliotheken.
Angelegenheiten von erheblicher bibliothekspolitischer, wirtschaftlicher, finanzieller oder organisatorischer Bedeutung sind der Entscheidung des Generaldirektors vorbehalten.

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